Umfahrung Mellingen kommt vor das Bundesgericht

Di, 26. Jan. 2016
Die Umfahrung soll das Städtchen entlasten. Bis es so weit ist, dürften noch Jahre vergehen.

Im Dezember 2015 entschied das Verwaltungsgericht, dass die Umfahrung Mellingen umweltverträglicher gestaltet werden müsse. Trotz diesem Teilerfolg rufen die Umweltverbände das Bundesgericht an.
Eine Chronolgie der langen Geschichte der Mellinger Umfahrung.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird weitergezogen. Und nicht nur das, die Umweltverbände haben auch eine Einwendung gegen die Projektänderung des Kantons gemacht. Damit geht das Umfahrungsprojekt, wenig überraschend, in eine weitere Runde und Mellingen wird sich mit dem unerträglichen Verkehr für weitere Jahre abfinden müssen. Der «Reussbote» hat in seinen Archiven geforscht und listet die wichtigsten Etappen der Umfahrung auf:
1925: Erste Diskussionen, ob flussabwärts eine neue Strassenbrücke gebaut werden soll.
1927/1928: Die Holzbrücke wird abgerissen. Weitsichtige Einwohner setzten sich für den Erhalt ein und für die Planung eines neuen Reussübergangs. Das Vorhaben misslingt. Danach geht lange nichts mehr. In den 1970er-Jahren gleist der Kanton die Umfahrung Mellingen neu auf. Grund: Die Reussbrücke soll saniert werden.
1982: Im kantonalen Strassenrichtplan wird die Umfahrung von Mellingen in drei Etappen festgesetzt.
1. Etappe Tanklager bis Birrfeldstrasse; 2. Etappe Birrfeldstrasse bis Lenzburgerstrasse; 3. Etappe Lenzburgerstras­se bis Bremgarterstrasse.
1984: Die 2. und 3. Etappe werden vom Kanton fallen gelassen, die 1. Etappe soll endlich realisiert werden. Die Variante Zeughaus wird vom Kanton favorisiert, Mellingen möchte aber eine Tunnelvariante.
1988: Ausarbeitung des generellen Projekts der Variante Tunnel optimiert. Der Tunnel durch den Grumet­hügel wird aus Landschaftsschutzgründen verlängert. Kosten: 60 Millionen Franken.
Oktober 1993: Die ausserordentliche Gmeind in Mellingen stimmt nach langer Diskussion der 1. Etappe zu, verlangt aber gleichzeitig die Planung der 2. Etappe.
Februar 1994: Wohlenschwil meldet Bedenken an und bringt die Zeug­hausvariante wieder ins Spiel. Zudem verlangt Wohlenschwil den Verzicht auf die 2. Etappe.
1996: Das Projekt wird aufgrund des Gemeindeversammlungsbeschlusses und wegen Differenzen mit Wohlenschwil beim Kanton immer weiter zurückgestellt.
September 1998: Die Umfahrung wird vom Kanton sistiert.
November 2000: Der Gemeinderat nimmt einen neuen Anlauf und bringt die Variante Zeughaus wieder ins Spiel.
Juni 2005: Die Gemeindeversammlung Mellingen genehmigt 5 Millionen Franken als Beitrag an die Umfahrung Mellingen (1. und 2. Etappe). Der Kanton rechnet mit Kosten von 20 Millionen Franken.
2009: Die Kosten der geplanten Umfahrung steigen auf 41,8 Millionen Franken. Das Bundesamt für Raumentwicklung stuft die Umfahrung zurück. Der Kanton erhält somit keine Bundesgelder.
Februar 2010. Der Kanton startet das Anhörungsverfahren.
November 2010: Der Grosse Rat genehmigt das Bauprojekt, unterstellt den Beschluss aber dem Behördenreferendum (Volksabstimmung).
Mai 2011: Das Volk sagt Ja zur Umfahrung Mellingen.
Frühling 2013: Der Regierungsrat genehmigt das Projekt und weist 53 Einwendungen ab. VCS und WWF rufen das Verwaltungsgericht an.
Mitte 2014: Das Verwaltungsgericht verlangt ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission.
Februar 2015: Das Gutachten liegt vor.
November 2015: Der Kanton legt eine Projektänderung vor.
Dezember 2015: Das Verwaltungsgericht verlangt eine Projektänderung, die Brücke soll optimaler eingepasst werden.
Januar 2016: Auflage der Projektänderung, Weiterzug des Verwaltungsgerichtsentscheids ans Bundesgericht. Einwendung gegen die Projektänderung.

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