Stossrichtung findet mehrheitlich Unterstützung

Fr, 16. Aug. 2013
Vor allem entlang der Birrfeldstrasse sieht der Gemeinderat Entwicklungspotenzial.

Im März und April führte der Gemeinderat Mellingen das Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland durch. Insgesamt 32 Parteien machten Eingaben, die in einem Bericht aufgeführt sind.

 

Mellingen überarbeitet zurzeit die Bau- und Nutzungsordnung sowie den Zonenplan und hat dafür 2010 eine Kommission unter Leitung von Gemeinderätin Mirjam Egloff ins Leben gerufen. Im Juni 2011 genehmigte die Gemeindeversammlung dafür einen Kredit von 310 000 Franken. Die Kommission erarbeitete darauf ein Entwicklungskonzept «Vision2035+», einen Interventionsplan, der mögliche Umnutzungen und Umzonungen aufzeigt, einen Schutzplan sowie die Gesamtrevision Nutzungsplanung. 

Der Gemeinderat sieht für Mellingen längerfristig einen Zuwachs auf rund 7000 Einwohner. Die Behörde erachtet diese Gemeindegrösse als zweckmässig. Für den Planungshorizont 2030 wird eine Zunahme auf 6500 Einwohner angenommen. Nutzungspläne zeigen auf, wie der Boden in der Gemeinde genutzt wird. Solche Pläne sind periodisch zu überprüfen und
anzupassen. Der rechtskräftige Nutzungsplan von Mellingen stammt aus dem Jahre 1994 und wurde 2008 teilrevidiert. Die Zeit für eine Gesamtrevision ist also reif.

Gute Ausgangslage für
nächsten Planungsschritt

Im März und April dieses Jahres führte der Gemeinderat das Mitwirkungsverfahren durch und lud die Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung ein. Insgesamt haben 32 Parteien (Privatpersonen, Firmen, Vereine und Nachbargemeinden) eine Eingabe gemacht, welche nun in einem Bericht festgehalten sind. Zudem nahmen zu jeder Eingabe die Kommission resp. der Gemeinderat Stellung. Während des  Mitwirkungsverfahrens führte der Gemeinderat zudem eine Umfrage mittels eines Fragebogens durch, der auf der Homepage heruntergeladen werden konnte. Der Gemeinderat hat inzwischen den Mitwirkungsbericht der Planungskommission freigegeben und stellt erfreut fest, dass die vorgeschlagenen Stossrichtungen zur künftigen Entwicklung der Gemeinde -Mellingen erfreulicherweise grossmehrheitlich Unterstützung erfahren. «Somit besteht eine gute Ausgangs-lage, um in einem nächsten Schritt
die eigentlichen Planungsinstrumente zielgerichtet ausarbeiten zu können», heisst es in einer Mitteilung.

Gesetzliche Grundlagen
haben geändert

Inwiefern sich die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG), welches vom Stimmvolk am 3. März dieses Jahres angenommen wurde, auf die laufende Planung konkret auswirkt, ist noch nicht absehbar. Sobald das revidierte Gesetz in Kraft ist, voraussichtlich im Frühjahr 2014, können Einzonungen nur noch genehmigt werden, wenn gleichzeitig in der selben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde des Kantons eine mindestens flächengleiche Auszonung erfolgt. Bis zur Inkraftsetzung des RPG haben sich laufende Revisionen bereits auf das künftige Recht auszurichten.

Der Gemeinderat hält an der Einzonung der drei grösseren Flächen im Gebiet Lindenmatt, im Sandacher und in der Kreuzzelg fest, wie Gemeindeschreiber Patrick Sandmeier gegenüber dem «Reussbote» bestätigte. Weitere Einzonungsbegehren, von privater Seite her im Mitwirkungsverfahren eingebracht, lehnt der Gemeinderat ab. 

Es betrifft dies Parzellen in der Fislisbachermatt (zwischen Bahnhofstrasse und Grumetweg), zwischen Langmattweg und Tägerigerweg, an der Rohrdorferstrasse, im Grüt (zwischen Reuss- und Tägerigerweg) und im Gebiet Bünte. 

Aus planerischer Sicht interessant scheint dem Gemeinderat, die östlich der Liegenschaften Langmattweg 13 bis 23 gelegenen Parzellen (heute in der W2-Zone) nördlich zwischen Ifangstrasse und Tägerigerweg zu verschieben (flächengleicher Abtausch). Eine entsprechende Umsetzung wird der Gemeinderat zusammen mit den Grundeigentümern prüfen, heisst es im Bericht. Prüfen wird der Gemeinderat zudem eine Vergrös-serung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der Kleinen Kreuzzelg in nord-/nordöstlicher Richtung (Wunsch nach einem weiteren Fussballfeld mit Garderobe und Materialräumen). «Eine solche Absicht war bisher nicht bekannt», so der Gemeinderat.

In einem nächsten Schritt werden die Planungsinstrumente ausgearbeitet. Diese Entwürfe werden anschliessend zur kantonalen Vorprüfung eingereicht, damit nachher die öffentliche Auflage durchgeführt werden kann.

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