Fislisbach: Drei Kampfwahlgänge am 24. November

Mi, 02. Okt. 2013
Wider Erwarten sind die Behördenämter im Gemeindehaus Fislisbach nun doch sehr begehrt.

Die Fislisbacher Stimmberechtigten erhalten für den zweiten Wahlgang am 24. November eine Auswahl. Für den freien Sitz im Gemeinderat bewerben sich Sabine Dössegger und Stephan Peterhans. Peterhans hatte die Wahl am 22. September um nur 25 Stimmen verpasst.

In Fislisbach kommt es am 24. November im zweiten Wahlgang der Gemeinde-Gesamterneuerungswahlen gleich zu drei Kampfwahl-Ausscheidungen. Für den Gemeinderat, in dem noch ein freier Sitz zu besetzen ist, wurden bis am Dienstag um 12 Uhr zwei Personen angemeldet. Es sind dies Sabine Dössegger, 1962, Lärchenweg 1 (neu) sowie Stephan Peterhans, 1969, Bernardastrasse 87a (neu). Stephan Peterhans erzielte im ersten Wahlgang 431 Stimmen und verpasste damit das absolute Mehr um lediglich 25 Stimmen. Seine Kandidatur war erst spät bekannt geworden und nicht in den offiziellen Wahlunterlagen vermerkt. Nun macht ihm Sabine Dössegger den Sitz streitig und tritt ebenfalls an. Bereits in den Gemeinderat gewählt sind Ammann Silvio Caneri, Vizeammann Antonino Colacino sowie die Gemeinderäte Peter Huber und Andreas Mahler.
Kampfwahlen gibts auch bei den Kommissionen: Für einen freien Sitz in der Finanzkommission kandidieren Rony Füglistaller (Dorf-Forum, neu) und Hubert Golz (neu). In die Schulpflege (ein freier Sitz) gewählt werden möchte ebenfalls Hubert Golz (neu) sowie Stephanie Vogt. Die Doppelkandidatur von Hubert Golz sowohl für die Finanzkommission als auch die Schulpflege ist gemäss Auskunft von Gemeindeschreiber Donat Blunschi problemlos möglich.
Blunschi ist überrascht, dass es nun gleich bei drei Behördenwahlen zu Kampfwahlen kommt, wie er gegenüber dem «Reussbote» sagt. Dies, nachdem noch kurz vor dem ersten Wahlgang am 22. September zu wenige resp. gar keine Kandidaten bekannt gewesen waren. Nun wird eine stille Wahl lediglich beim Amt des Stimmenzähler-Ersatzes möglich. Für diesen Posten ist Daniela Cude Haller (neu) angemeldet worden. Sie kann in stiller Wahl gewählt werden, sofern innert einer Nachmeldefrist von fünf Tagen keine weiteren Personen angemeldet werden.

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