Wer übernimmt die Kosten?

Di, 01. Okt. 2013
Die Benutzung dieses Waldweges ist zu gefährlich, über dem freigemachten Spazierweg hängen ineinander verkeilte Bäume und Äste.

Der Spazierweg in Mellingen reussabwärts bei der «Schweizer Familie Feuerstelle» bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Nicht klar geregelt ist, wer die Kosten der Räumung trägt.

 

Der Spazierweg in Mellingen reussabwärts bei der «Schweizer Familie Feuerstelle» bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Nicht klar geregelt ist, wer die Kosten der Räumung trägt.

Seit Juni dieses Jahres ist der beliebte Wanderweg entlang der Reuss flussabwärts nach der «Schweizer Familie Feuerstelle» gesperrt («Reussbote» vom 24. September). Grund dafür waren heftige Böen, die einige Bäume zu Fall gebracht hatten. Der Wanderweg war deshalb nicht mehr begehbar und musste gesperrt werden. 

In der Zwischenzeit hat jemand mit der Motorsäge einen Weg freigemacht. Förster Oskar Sandmeier ist nicht glücklich über diese Aktion. «Es ist nicht professionell gemacht und es ist für Fussgänger viel zu gefährlich», sagt er gegenüber dem «Reussbote». Über den freigemachten Weg hängen Bäume und Äste, die ineinander verkeilt sind. Deshalb hat Förster Sandmeier den Weg auch nicht freigegeben. 

Aber wer ist zuständig für die Räumung? Förster Sandmeier erwähnt gegenüber dem «Reussbote», dass Bestrebungen seitens des Kantons im Gange sind, um die Kostenfrage bei grösseren Ereignissen zu klären. Bisher haben die Forstämter einzelne Bäume, die den Weg versperrten, weggeräumt. Die Wanderwege zu räumen, ist aber Öffentlichkeitsarbeit und niemand ist bereit, dafür zu bezahlen, so Oskar Sandmeier. Für die Räumung des Reussweges schätzt Förster Sandmeier, dass zwei Personen zwei Tage im Einsatz sind. Da es sich um umfangreiche Arbeiten handelt, ist ein klarer Auftrag auch in Bezug der Kostenübernahme nötig. Nur hat Förster Sandmeier bisher keinen Auftrag erhalten.

Wer ist zuständig?

Die Frage stellt sich nun, wer diesen Auftrag erteilt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass es sich beim genannten Gebiet um eine Altholzinsel handelt. Solche Waldparzellen werden nicht bewirtschaftet und sich selbst überlassen. Natürlich werden die Waldwege unterhalten. 

Die Gemeinde Mellingen als Nicht-Wald-Besitzerin dürfte sich aller Voraussicht nach nicht dafür verantwortlich fühlen, obwohl die Einwohner Mellingens den Wald mitbenützen. Der Verein Aargauer Wanderwege, der im Auftrag des Kantons Netzplanung, Kennzeichnung und einfache Unterhaltsarbeiten übernimmt, schreibt: «Die Wanderwege benutzen eine bestehende Infrastruktur mit und wir können in diesem Fall auch nichts Weiteres unternehmen. Für die Wanderer ist eine Umleitung signalisiert.»

Der Unterhalt von Waldwegen ist in der kantonalen Verordnung über Fuss- und Wanderwege geregelt. Die Verordnung unterscheidet zwischen Fuss- und Wanderwegen. Ein Fussweg ist ein Weg, der die Verbindung zwischen Wohngebiet, Schulen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und zentralen öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Publikumsverkehr sicherstellt. Der Unterhalt der Fusswege obliegt den Gemeinden. Das Wanderwegnetz hingegen dient der Erholung im Freien, dessen Unterhalt ist Sache des Kantons. 

 

 
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