Seit 1993 besteht ein kommunaler Überbauungsplan für das Gebiet Fuchsloch. Nun liegt die Teiländerung öffentlich auf. Diese betrifft hauptsächlich die Art der Erschliessung des noch unbebauten Landes. Mehr dazu im Reussbote.
Seit 1993 besteht ein kommunaler Überbauungsplan für das Gebiet Fuchsloch. Nun liegt die Teiländerung öffentlich auf. Diese betrifft hauptsächlich die Art der Erschliessung des noch unbebauten Landes. Mehr dazu im Reussbote.
Das Spezialverwaltungsgericht fällt einen Zwischenentscheid, die Gemeinde wird entschädigungspflichtig
Das Gericht hat am 17. März einen Zwischenentscheid gefällt. Es geht um einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Mellingen und einer Landeigentümerin. Die Richter urteilen, dass Mellingen in einem Fall eine Entschädigung zahlen muss.
Das ist ein schönes Bild», sagte Gemeindeammann Bruno Gretener (FDP) bei der Begrüssung zur ausserordentlichen Ge...
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