Was ist bei einem Töffli noch zulässig und was nicht? Und was ist, wenn ein Polizist von der Waffe Gebrauch machen muss? Fragen, die die Jugendlichen beschäftigen. Anworten darauf lieferte die Regionalpolizei Rohrdorferberg. Bei einem Besuch im Büro der Jugendarbeit MeWo in Mellingen.
Neuen Kommentar schreiben