«Ich will von Grund auf neu bauen»

Fr, 29. Mai. 2020

Wird die Brandruine an der Busslingerstrasse bald abgebrochen? Eigentümer Josef Attiger plant einen Neubau. Bevor es so weit ist, sind ein paar Hürden zu überwinden.

Seit Monaten steht eine Ruine an der Busslingerstrasse, Plastikblachen dienen als Dach. Das Haus erinnert an den grossen Brand in der Nacht vom 11. auf den 12. Oktober. Die Menschen, welche die drei Wohnungen bewohnt hatten, kamen in dieser Nacht mit dem Schrecken davon. In den Flammen aber verloren sie ihr gesamtes Hab und Gut.
Die Aargauische Gebäudeversicherung zählt den Brand in Stetten in ihrer Statistik 2019 zu den 20 grössten Aargauer Brandfällen. Mit dem Vermerk «unbekannte Ursache» beziffert sie die versicherte Schadensumme auf 900 000 Franken.

Haus ist wertvoll für das Ortsbild
Das Gebäude gehört dem Oberrohrdorfer Immobilienunternehmer Josef Attiger. Er plant an dieser Stelle einen Neubau, ein Mehrfamilienhaus. Attiger betont: «Ich will von Grund auf neu bauen». Der Immobilienunternehmer ist in Abklärung mit dem Kanton und der Gemeinde Stetten, beiden hat er Projektideen präsentiert. Der Kanton ist involviert, weil er an guten Lösungen bei den Ein- und Ausfahrten vom künftigen Gebäude zur Kantonsstrasse, zur Busslingerstrasse interessiert ist. Laut dem Stetter Gemeindeschreiber Emil Wehle habe der Kanton diesbezüglich bereits grünes Licht signalisiert. Rahmenbedingungen gibt aber auch die Gemeinde vor. Gemäss Bau- und Nutzungsordnung befindet sich das Haus an dieser Lage im Volumenschutz: Es ist für das Ortsbild von besonderem Wert. Zwar darf es abgerissen werden, sofern ein Ersatzbau gesichert ist. Die Kubatur muss bei einem Neubau aber beibehalten werden. Im Klartext: Es muss an gleicher Stelle mit den bisherigen Ausmassen gebaut werden.
Damit muss der Eigentümer klar kommen. Der Verlust sei bedauerlich, sagt Attiger: «Jetzt muss ich wieder Geld in die Hand nehmen.» Dennoch sei sein Ziel, günstige Wohnungen anzubieten, in einem mittleren oder gar tiefen Preissegment. «So, wie bisher.» Der Neubau soll dennoch rentieren. 900 000 Franken wird die Gebäudeversicherung für den entstandenen Schaden zahlen – abhängig vom geschätzten Versicherungswert.

Brandursache: ungeklärt
Die Brandursache aber bleibt ungeklärt, zu hoch war der Zerstörungsgrad im Haus. In der Region hatte damals das Gerücht die Runde gemacht, der Brand sei fahrlässig durch einen Heizstrahler verursacht worden. «Keine Ahnung», antwortet Attiger auf die Frage, ob Brandstiftung in Frage komme. Vorstellen könne er sich das nicht. Roland Pfister, Leiter der Kommunikationsabteilung bei der Kantonspolizei, hatte dem «Reussbote» damals gesagt, die Brandermittlungen hätten keine Hinweise auf Fahrlässigkeit gegeben. Sie ging von einem technischen Defekt der elektrischen Installationen aus.

Heidi Hess

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