Zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Da die Aargauer Polizei in den vergangenen Wochen wiederholt Verstösse gegen dieses Verbot festgestellt hat, hat die Kantonsärztin die Schliessung aller Sport-, Freizeit-, und Schulaussenanlagen zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr verfügt. Das heisst, dass der Aufenthalt während dieser Zeit verboten ist. (gk)