Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass eine Baubewilligung für alle Gebäude und gebäudeähnlichen Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte sowie für Tiefbauten und Parkplätze erforderlich ist. Dies betrifft auch Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen sowie Fahrnisbauten wie Hütten, Buden, Baracken oder auch Wohnwagen, die länger als zwei Monate aufgestellt werden. Bewilligungspflichtig sind auch Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche, Ablagerungen und Deponien, Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. Eine Bewilligung wird auch verlangt für die Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung und für die Beseitigung von Bauten. (gk)