Die Gesetzgebung verpflichtet die Gemeinden, in der Gemeindeordnung die Art der vorgeschriebenen Veröffentlichungen festzulegen. Gemäss geltender Fassung bezeichnet der Gemeinderat das amtliche Publikationsorgan. Seit rund 40 Jahren ist dies die «Rundschau», welche wöchentlich in die Haushalte verteilt wird. Per 1. Juni hat der Gemeinderat die kommunale Website als weiteres, offizielles amtliches Publikationsorgan bestimmt. (gk)