Für die begonnene «Rasenmähersaison» ruft der Gemeinderat die geltenden Ruhezeiten in Erinnerung. Gemäss Polizeireglement sind in Wohngebieten werktags von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen das Rasenmähen mit Motormähern und Arbeiten mit lärmigen Maschinen im Freien verboten. (gk)