Bitte die Ruhezeiten beachten

Fr, 12. Jun. 2020

Für die begonnene «Rasenmähersaison» ruft der Gemeinderat die geltenden Ruhezeiten in Erinnerung. Gemäss Polizeireglement sind in Wohngebieten werktags von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen das Rasenmähen mit Motormähern und Arbeiten mit lärmigen Maschinen im Freien verboten. (gk) 

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Fischer: Mit Frust im Bauch aufs Podest

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