Distanz- und Hygienevorschriften gelten auch im Schiessstand

Fr, 05. Jun. 2020

Sportschützen dürfen wieder schiessen. Allerdings nur unter Einhaltung strenger Vorschriften. Wer heute einen Schützenstand betritt, sieht sich mit einer ganzen Reihe von Hygiene- und Abstandsvorschriften konfrontiert. Zwar setzt der Schweizer Schiesssportverband in erster Linie auf die Eigenverantwortung von Schützen, Trainern und Funktionären. Personen mit Krankheitssymptomen sollen nicht zu den Trainings oder Wettkämpfen/Anlässen erscheinen und zu Hause bleiben.

Abstand- und Hygienekonzept
Über 65-Jährige sollen ihr Risiko abschätzen, bevor sie in den Schiessstand gehen. Die Vereine können für diese Gruppen besondere Trainingstage anbieten. Der Zutritt zu Schiessanlagen wird maximal so vielen Personen gewährt, dass die Abstände von zwei Metern eingehalten werden können. Die Schiessstände sollen wenn möglich nur teilweise benutzt werden, d. h. es darf nur jede zweite Scheibe belegt werden, damit der Zwei-Meter-Abstand zwischen den Schützen gewährleistet werden kann. Bei Benutzung von mehr als jeder zweiten Scheibe ist eine Präsenzliste mit Zeitangaben zu führen, um die Nachverfolgung enger Personenkontakte sicherzustellen. Die Munitionsverkäufe und die Standblatt-Ausgabe sollen mit Schutzmaske ausgeübt werden. Der Einsatz der Schutzmaske ist nur dann vorgeschrieben, wenn die Minimaldistanz von zwei Metern nicht eingehalten werden kann und die nahe Distanz die Dauer von 15 Minuten überschritten wird. (bg)

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