Das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten, hat die Abrechnung der Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten für das Jahr 2019 zugestellt. Gemäss Betreuungsgesetz gehen von den Restkosten 60 Prozent zulasten des Kantons und 40 Prozent zulasten der Gemeinden. Die Umlage auf die Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Der Anteil der Gemeinde Wohlenschwil beträgt für das Jahr 2019 total 361 211 Fr. (im Vorjahr betrugen die Kosten 351 796 Franken). Für das Budget 2021 wird für unsere Gemeinde ein Kostenanteil von insgeamt 382 904 Fr. prognostiziert. (gk)