Schadenersatz wird nicht versteuert

Fr, 26. Jun. 2020

Hat die Gemeinde Mellingen einfach nur ihre Pflicht getan oder war sie etwas gar blauäugig? Es geht um einen Streit zwischen Urs Schneider und der Gemeinde Mellingen. Im Jahre 2011 brannte Schneiders Liegenschaft am Zentralplatz, sie erlitt Totalschaden. Die Gebäudeversicherung (AGV) bezifferte den Schaden auf rund 800 000 Franken. Dieser Betrag reichte jedoch bei Weitem nicht für die Instandstellung der Liegenschaft. Die Allianz Suisse als Haftpflichtversicherer des verantwortlichen Mieters, der den Brand verursacht hatte, entschädigte Schneider mit weiteren 400 000 Franken. Das taxierte die Steuerbehörde als Einkommen, weil der Betrag die vom AGV geschätzte Schadenssumme um eben diese 400 000 Franken überstieg. Urs Schneider liess sich das nicht gefallen und rekurrierte. Das Verwaltungsgericht gab Schneider nun Recht. Die Gemeinde Mellingen muss eine beträchtliche Summe veranlagter Steuern abschreiben.

Kanton hat Federführung
Betrachtet man diesen Fall objektiv, hat die Veranlagungsbehörde eigentlich nur ihren Job gemacht. Es gilt im Steuerrecht der Grundsatz, dass alle Geldzuflüsse steuerpflichtig sind, welche nicht explizit steuerbefreit sind. Dass das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, als zweite Instanz den Rekurs abgewiesen hat, zeigt, dass die Rechtsinterpretation nicht so eindeutig ist. Ab dieser Instanz ist übrigens nicht mehr die Steuerkommission Mellingen involviert, sondern der Rechtsdienst des Kantonalen Steueramtes, welcher offensichtlich die Meinung der Steuerkommission Mellingen geteilt hat. Die Steuerkommission Mellingen, die vom Volk gewählt wird und als erste Instanz die Einsprache von Schneider beurteilen musste, ist offenbar zum Schluss gekommen, die Steuer sei zu Recht gefordert.

Mellingen trägt keine Kosten
Gemeindeammann Bruno Gretener sagt zum Urteil des Verwaltungsgerichts, dass die Gemeinde Mellingen ab der zweiten Instanz lediglich am Rande involviert war. Der Gemeinderat verlässt sich in Steuerangelegenheiten auf die Fachleute des Kantons. In der Steuerkommission, die Einsprachen in erster Instanz beurteilt, vertritt ein kantonaler Steuerkommissär die Interessen des Kantons. Das macht durchaus Sinn, denn die vom Volk gewählten Mitglieder der Steuerkommission sind keine Fachexperten. Der Gemeinderat nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Gretener erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Verfahrenskosten die Gemeindekasse nicht belasten.

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