Verjüngung des Waldes

Di, 09. Jun. 2020

Der Kanton Aargau und der Bund leisten Beiträge an die Pflege des Jungwaldes und die Begründung von Beständen aus seltenen und wertvollen Baumarten. Ziel ist die Schaffung naturnaher, nachhaltig stabiler Waldbestände. Die Beiträge stützen sich auf das kantonale Waldgesetz sowie auf die entsprechende Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Umwelt. Für die Periode 2008 bis 2011 wurden erstmals mit öffentlichen Waldeigentümern vierjährige «Vereinbarungen über die Pflege und Verjüngung des Waldes» abgeschlossen und für die Perioden 2012 bis 2015 und 2016 bis 2019 erneuert. Auf Vorschlag der kantonalen Abteilung Wald, wurde die Vereinbarung im Namen der Ortsbürgergemeinde für deren Waldfläche von insgesamt 227,73 ha für die Periode 2020 bis 2024 verlängert. Die mit der Vereinbarung eingegangene Verpflichtung zur Pflege der Jungwaldfläche von 68,12 ha wird die Ortsbürgergemeinde mit rund 13 600 Franken pro Jahr entschädigt. (gk) 

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