«Ich hoffe, dem Gemeinderat gefällt unser Bauvorhaben»

Fr, 10. Jul. 2020

Lange musste Werner Barnetta für sein Bauprojekt kämpfen. Jetzt geht es endlich los. Der Schreinermeister aus Mellingen stieg in den Bagger und vollzog den Spatenstich.

Ich hoffe, dass das neue Gebäude und das Erscheinungsbild an der oberen Bahnhofstrasse dem Gemeinderat gefallen wird, auch wenn wir etwas weiter weg vom Städtchen unseren Beitrag für Mellingen leisten», sagte Werner Barnetta, Inhaber von Barnetta, Schreinerei und Möbel AG. Es war ein kleiner Seitenhieb an Behörde und Verwaltung. Bis Barnetta nämlich bauen konnte, musste er viele Hürden überwinden, die für ihn nicht immer nachvollziehbar waren. Das ist nun aber alles Geschichte. Die Freude über den Start seines Bauvorhabens überwiegt. An der oberen Bahnhofstrasse 17 entsteht ein stattlicher Neubau. Es ist ein Projekt mit Um- und Anbau eines Gewerbehauses mit Tiefgarage, Betriebsräumen und Wohnungen. Über der Tiefgarage befinden sich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss Gewerberäume. Im zweiten Obergeschoss sind weitere Räume für das Gewerbe und zwei 3,5-Zimmer-Wohnungen geplant. Das dritte Obergeschoss beinhaltet eine 3,5-Zimmer-Attikawohnung sowie, anstelle der bisherigen Wohnung über der Schreinerei, ein Stockwerk höher, ein Leichtbau für eine weitere 3,5-Zimmer-Wohnung. Eine Wohnung wird von Nelly und Werner Barnetta bewohnt, eine andere von Sohn Jan.

Die Lex Barnetta
Über die Jahre hat Werner Barnetta die stattliche Liegenschaft laufend erneuert. Sein Sohn Jan wird den Familienbetrieb weiterführen. Und er soll, ebenso wie Vater und Mutter, eine Wohnung über der Schreinerei bewohnen können. Seinen Plan sah Barnetta mit der im Herbst 2016 vorgelegten Revision der Bau- und Nutzungsordnung gefährdet. Der Gemeinderat wollte das Wohnen in Arbeitszonen einschränken. Diese sah nämlich eine deutliche Beschränkung der Wohnnutzung in den sogenannten Arbeitszonen vor. Eine solche Zone ist das Gewerbegebiet an der oberen Bahnhofstrasse. Verständlicherweise war Barnetta mit diesem Kapitel der neuen BNO nicht einverstanden. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 20. September 2016 stand er auf und erzwang eine Abstimmung, die von den anwesenden Stimmberechtigten mit grossem Mehr gutgeheissen wurde.
Auch der zweite Vorschlag des Gemeinderates (maximal 15 Prozent für Wohnungen der gewerblich genutzten Fläche) erlitt Schiffbruch. Für Kleingewerbler wäre diese Bestimmung untauglich. Im November 2017 wies die Gemeindeversammlung auch den zweiten Vorschlag des Gemeinderates zurück. Urs Imboden, Präsident des Gewerbevereins, stellte den Antrag, dass in Arbeitszonen die Regel 2/3 Gewerbe zu 1/3 Wohnen gilt. Imbodens Antrag wurde mit grossem Mehr gutgeheissen. Noch heute wartet Mellingen auf den neuen Vorschlag des Gemeinderates, es gilt weiterhin die Version der alten BNO.

Benedikt Nüssli

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