Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und deren Folgen werden Auswirkungen auf den Gemeindefinanzhaushalt mit noch nicht abschätzbaren Folgen haben. Ein Effekt werden Mindereinnahmen bei den Steuern sein, da die Corona-Krise bei etlichen Steuerpflichtigen eine Einkommensreduktion verursacht, sei es wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, ausbleibenden Dividenden oder schlechtem Geschäftsgang. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Aufwandposten im genehmigten Budget 2020 erneut nach den Grundsätzen der Haushaltführung – insbesondere bezüglich deren Notwendig-/Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Haftungsfragen bei einem Verzicht der Ausgabe – zu überprüfen. Die Geschäftsleitung wurde zusätzlich in den Prozess bei der Erteilung der Budgetfreigaben 2020 eingebunden. (gk)