Aufgrund der erfolgten Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie konnten die öffentlichen Liegenschaften (Sportanlagen, Gemeindesaal, Kollerhaus) wieder zur Nutzung freigegeben werden. Bedingung für die Nutzung dieser Anlagen ist die Einhaltung der durch die Gemeindekanzlei erarbeiteten Schutzkonzepte. Diese sind auf Anfrage er hältlich. (gk)