Die Tiefgarage ist in den letzten Zügen

Di, 25. Aug. 2020

Zwar war die Kommunikation des Bauherrn jederzeit transparent. Seriös wurden Planungsfehler, die Ende letzten Jahres offenkundig geworden waren, angegangen. Das aber dauerte. In der Tiefgarage ist die Behebung der statischen Probleme erst im Oktober abgeschlossen.

Die statischen Probleme seien behoben, hatte der «Reussbote» in den Sommerferien geschrieben. Das galt für die Balkone der vier neuen Mehrfamilienhäuser im Quartier «Grossfeld-Nüeltsche» in Wohlenschwil, welche aufgrund statischer Fehlberechnungen vorübergehend durch Holz- und Stahlspriesse gestützt werden mussten. Inzwischen werden alle Balkone auch definitiv gestützt. Und die ersten Eigentümer haben in den hinteren Häusern ihre Wohnungen bezogen.

Das Problem mit der Tiefgarage
«Probleme behoben» gilt aber nicht für die Tiefgarage: Bewohner hatten nach dem Bericht im «Reussbote» darauf hingewiesen, dass die Tiefgarage noch immer eine grosse Baustelle sei. An dieser Stelle deshalb eine Präzisierung: Die Behebung der statischen Probleme in der Tiefgarage befindet sich in den letzten Zügen. Im Oktober werden die Arbeiten auch in der Tiefgarage abgeschlossen sein, sagt auf Anfrage Alois Grüter vom Architekturbüro/Totalunternehmen IGD Grüter AG. Die IGD Grüter AG ist gemeinsam mit der Acama Immobilien AG Bauträger der Überbauung.
Die Tiefgarage, sagt Alois Grüter, sei nahrhaft. Das brauche einfach Zeit. Viele Arbeiten, gerade auch lärmintensive wie das Herausspitzen im Beton, seien zudem während des Lockdowns angefallen. In einer Zeit, in welcher viele Erwerbstätige von zu Hause aus gearbeitet hätten. Der Lärm zusammen mit Ungewissheiten rund um das Coronavirus, sagt er, sei da wohl das Tüpfelchen auf dem i gewesen. Er verstehe, dass diese Umstände für die Bewohnerinnen und Bewohner höchst unangenehm gewesen seien, sagt Grüter. Die Bewohner seien aber in regelmässigen Abständen – alle zwei Wochen – durch den Bauherrn über den Stand der Arbeiten infomiert worden. Auch über die Verzögerungen. Denn das Versprechen, dass die Arbeiten im April abgeschlossen seien, konnte nicht eingehalten werden. Zumindest, was die Tiefgarage angeht: Der hintere Teil wird erst im Oktober fertig sein.

Nicht so gelaufen, wie geplant
Zu 95 Prozent seien die Probleme inzwischen auch in der Tiefgarage behoben, sagt Grüter. Letztlich hätten sich seine eigenen Ingenieure um die nötigen Sanierungen gekümmert. Die Bauherrschaft IGD Grüter hatte anfänglich auf ein Planungsbüro gesetzt, welchem Fehler bei der Berechnung der Statik von Balkonen und Tiefgarage unterlaufen waren. Darüber waren Käuferinnen und Käufer der Eigentumswohnungen an einer Informationsveranstaltung im letzten Jahr in Kenntnis gesetzt worden, mit der Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zurückzuziehen. Eine Partei hatte diese Option gewählt.

Für die Sicherheit sorgt der Bauherr
Die letzten Arbeiten betreffen die Einfahrt und den Durchfahrtsbereich. Dann, sagt Alois Grüter, sei alles in Ordnung.
Ein Bewohner meint denn auch, sie werden in der Überbauung zufrieden sein, sich wohl fühlen. Es seien schöne Wohnungen an guter Lage. Aber es sei längst nicht alles so gelaufen, wie ursprünglich geplant. Ausserdem seien auch viele kleine Nachbesserungen an unterschiedlichsten Stellen nötig gewesen.
Und wie steht es mit der Sicherheit? Gemäss Baugesetz, Paragraph 52, «kann oder muss die Baupolizeibehörde, das ist auf Gemeindeebene der Gemeinderat, einschreiten, wenn ein Gebäude die Anforderungen an die Statik nicht (oder nicht mehr) erfüllt und dadurch die Benutzenden gefährdet werden.» Dort steht aber auch, dass es primär Aufgabe der Bauherrschaft sei, dafür zu sorgen, dass ein Gebäude gemäss den Regeln der Baukunde erstellt wird. Die Gemeinde müsse nicht einschreiten, wenn etwa die Statik aufgrund eines Rechnungsfehlers mangelhaft sei, die Bauherrschaft diesen Fehler aber erkenne und für die fachliche Verbesserung sorge. Anders ist es, wenn der Verdacht besteht, dass sich die Bauherrschaft nur ungenügend fachlich unterstützen lässt und die Gefahr nicht genügend sorgfältig behebt.

Rohbau- und Schluss-Kontrolle
In Wohlenschwil bestätigt die zuständige Gemeinderätin Nadia Diserens, dass die Bauherrschaft dafür zu sorgen habe, dass Gebäude nach den Regeln der Baukunde erstellt werden. Die Statik der Überbauung sei gemäss Bauherrschaft inzwischen neu berechnet und die schadhaften Stellen nachgebessert worden, beziehungsweise sie befinden sich in Nachbesserung, um den unabhängigen Abnahmen nach Fertigstellung zu genügen. Der Gemeinderat gehe davon aus, aufgrund der bisherigen Kommunikation der Acama an die Eigentümer und auch an den Gemeinderat, so Diserens, dass die erkannten Mängel allesamt behoben werden. Sie betont: «Die Gemeinde veranlasst die üblichen behördlichen Kontrollen wie bei jeder anderen Baute auch, inklusive Rohbau- und Schluss-Kontrolle durch ihren unabhängigen Bau-Kontrolleur.»

Heidi Hess

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