Seit dem Jahr 2018 richten sich die Finanzausgleichszahlungen zwischen den Aargauer Gemeinden nach dem von den Stimmberechtigten im Februar 2017 angenommenen neuen Finanzausgleichsgesetz. Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Ressourcenausgleich Beiträge, während Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft Abgaben leisten. Wohlenschwil erhält im Jahr 2021: 220 000 Franken (2020: 145 000 Franken). (gk)