Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden, die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden. Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr, die das bestehende Rationalisierungspotenzial nicht nutzen, werden die Beitragssätze um 30 Prozentpunkte gekürzt. Wie die AGV mitteilt, erhält die Gemeinde Fislisbach für das Jahr 2020 einen Pauschalbeitrag von 15 000 Fr. an das Feuerwehrwesen. Da die Feuerwehr Fislisbach das Rationalisierungspotenzial ausschöpft, steht ihr der volle ordentliche Beitrag von 40 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse IV von 37 500 Franken zu. (gk)