Keine baulichen Massnahmen

Fr, 07. Aug. 2020

Der Gemeinderat Künten hat vom TCS ein Messgerät (Inforadar mit Smiley) für eine gewisse Zeitdauer gemietet und an verschiedenen Orten im Gemeindegebiet Künten Geschwindigkeitsmessungen für statistische Analysen vorgenommen.

Insbesondere wurden Messungen an der Bellikonerstrasse gemacht, bei welcher das Einhalten des Tempolimits von 30 km/h mit den ausgeführten baulichen Massnahmen als kritisch erschien und deshalb bezweifelt wurde. Die entsprechenden Auswertungen der Messungen in beide Richtungen liegen dem Gemeinderat Künten nun vor.
Die Verordnung über die Tempo- 30-Zone und die Begegnungszonen verlangt, dass die realisierten Massnahmen spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung hin überprüft werden müssen. Die zuständige Behörde muss die bei der Nachkontrolle allfällig festgestellten Mängel innerhalb einer vorgegebenen Frist beheben. Die V85-Geschwindigkeit darf bei einer Tempo-30-Zone maximal 38 km/h betragen (Geschwindigkeit welche von 85 Prozent aller Fahrzeuge erreicht oder unterschritten wird = Verhalten der grossen Mehrheit). Die Nachmessungen sind an denselben Orten und möglichst zu denselben Uhrzeiten/Wochentagen durchzuführen wie die ursprünglichen Messungen vor der Temporeduktion.
Bei den Auswertungen der nun getätigten Messungen wurde an der Bellikonerstrasse der V85-Wert von maximal 38 km/h nicht überschritten. Dies würde bedeuten, dass die ergriffenen baulichen Massnahmen die geforderte Wirkung erzielen und es zum heutigen Zeitpunkt keiner zusätzlichen Markierungen oder weiteren baulichen Massnahmen an der Bellikonerstrasse bedarf.

Nachmessung: Gemeinderat erwartet Bestätigung
Die höchstgemessene Geschwindigkeit auf der Bellikonerstrasse dieser Messreihe betrug 57 km/h. Auch in Zukunft werden weiterhin Geschwindigkeitskontrollen auf der Bellikonerstrasse und im Gemeindegebiet Künten durch die Regionalpolizei vorgenommen.
Der Gemeinderat darf deshalb zuversichtlich sein, dass die noch bevorstehende externe Nachmessung das Zwischenresultat bestätigen wird und somit keine weiteren baulichen Massnahmen notwendig werden. (gk)

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