GASTKOLUMNE

Di, 22. Sep. 2020

Ruth Humbel aus Birmenstorf vertritt die CVP seit 2003 im Nationalrat. Sie ist mit Beat Näf verheiratet und Mutter zweier erwachsener Kinder. Zu ihren Hobbys gehören nebst Orientierungslaufen, Skifahren und Langlauf.

Das Covid 19-Gesetz in der Einigungskonferenz

Morgen Mittwoch wird die Einigungskonferenz von Ständerat und Nationalrat die letzten Differenzen im Covid 19-Gesetz bereinigen.
Die Covid-Notverordnungen, welche der Bundesrat zur Bekämpfung der Pandemie seit dem 13. März dieses Jahres erlassen hat, gelten gemäss Bundesverfassung ein halbes Jahr. Damit notwendige Massnahmen weitergeführt werden können, muss der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage unterbreiten. Das hat der Bundesrat mit dem Covid 19-Gesetz gemacht. Würde das Parlament das Gesetz ablehnen, treten alle vom Bundesrat erlassenen Verordnungen sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten ausser Kraft. Folglich würden auch alle Unterstützungsmassnahmen wegfallen.
Es geht mit diesem Gesetz einzig und allein darum, jene Teile der Notverordnungen, welche zur Bewältigung der Covid 19-Pandemie weitergeführt werden müssen, auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Das gilt namentlich auch für Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Entgegen den Behauptungen verschiedener Kreise sieht das Covid 19-Gesetz indes keinen Impfzwang vor.
Das Gesetz definiert, was der Bundesrat zur Bewältigung der Covid 19-Pandemie tun darf, um die Auswirkungen dieser auf Gesellschaft und Wirtschaft zu bekämpfen. Bei der Erarbeitung der Massnahmen muss der Bundesrat die Kantone und die Verbände der Sozialpartner miteinbeziehen. Das Gesetz betrifft die Gesundheitsversorgung, den Arbeitnehmerschutz, den Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung des Erwerbsausfalls und die Arbeitslosenversicherung. Es schafft die rechtliche Grundlage für Unterstützungsmassnahmen im Kultur- und Medienbereich sowie eine Härtefallregelung für besonders hart betroffene Betriebe, beispielsweise in der Event- und Reisebranche sowie Schausteller.
Beim Gesundheitsschutz geht es um die Beschaffung von Schutzmaterialien sowie um die Zulassung von Medikamenten zur Behandlung von Covid 19-Patientinnen und -Patienten. Und es geht nicht um Impfstoffe.
Wir wissen zwar immer mehr über das Virus und seine Folgen auf die Gesundheit. Aber wir wissen noch zu wenig. Künftige Entwicklungen sind nicht absehbar. Wir können uns aber vorbereiten auf eine mögliche zweite Welle. Branchen und Erwerbstätige, welche durch die Corona-Krise besonders hart getroffen und in der Erwerbstätigkeit massiv eingeschränkt sind, sollen unterstützt werden. Dazu braucht es dieses Gesetz. Es ist befristet und gilt bis Ende 2021.

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