Ortsbürger können diesen Wunsch nicht erfüllen

Di, 01. Sep. 2020

Die Ortsbürgergemeinde kauft den Friedwald, den Verkauf des Holzschopfs mit Wiese und Ackerland lehnt sie allerdings deutlich ab

Das Resultat war eindeutig: Niemand hatte beim Antrag Landverkauf – Parzelle 183, Holzschopf mit Wiese – die Hand erhoben. Das Grundstück bleibt Eigentum der Ortsbürger.

Zum Kauf des Friedwaldes, oberhalb des Steinbruchs Eckwil sagten die Mägenwiler Ortsbürgerinnen und Ortsbürger bei ihrer Versammlung am Donnerstag genauso deutlich «Ja», wie sie zum Landverkauf der Parzelle 183, ein Holzschopf mit 4400 Quadratmetern Wiese und Ackerland «Nein» sagten. Jeweils ohne Gegenstimme.
Den Friedwald («Reussbote», 7. August), welchen die Ortsbürger von Erika Vögeli, Wildegg erwerben konnten, kauften sie für den symbolischen Betrag von einem Franken. Bevor die Stimmberechtigten indessen den Kauf der Parzelle 897, die als Waldfriedhof dient – im Wurzelbereich von Bäumen kann die Asche Verstorbener verstreut werden – ohne Gegenstimme guthiessen, wollten sie noch einige Fragen beantwortet haben: Die Kosten für die Handänderung interessierten, ausserdem wurde darauf hingewiesen, dass auch ein Waldfriedhof gepflegt werden müsse.

Kein Landverkauf
Zu reden gab aber vor allem Traktandum 5: Der Gemeinderat hatte den Verkauf des Holzschopfes mit über 4000 Quadratmeter Land (Wiese und Ackerland) beantragt. 78 000 Franken hätten die Ortsbürger bei einem solchen Verkauf einnehmen können. Unmissverständlich und ohne Gegenstimme allerdings wies die Versammlung diesen Antrag des Gemeinderates zurück. Das Grundstück müsse im Eigentum der Ortsbürger bleiben und sei für andere notwendige Zwecke im Interesse der Bevölkerung von Mägenwil zu reservieren. Im Vordergrund stand für die Ortsbürger die weitere Verwendung des Holzschopfes als Entsorgungsstelle und das Umgelände als Spiel- und Sportplatz oder für Familiengärten. Zur Zeit ist das Grundstück an eine Baumschule verpachtet. Interesse an diesem Land hatte Landwirt Daniel Habegger. Er hatte im Zusammenhang mit der Teiländerung Nutzungsplan Siedlung und Kulturlandplan, genehmigt an der Gemeindeversammlung am Mittwoch («Reussbote», 28. August), zu einem Landabtausch mit der Firma Bechtle Hand geboten. Die Firma Bechtle will ihr Geschäftsdomizil erweitern und auf diese Weise den Standort in Mägenwil längerfristig sichern. Bei der Suche nach einem möglichen Realersatz für Habegger hatte der Gemeinderat die Parzelle 183, die den Ortsbürgern gehört, vorgeschlagen. Man habe damit auch einem Wunsch des Landwirtes entsprochen, sagt Ammann Marin Leuthard auf Anfrage. Dass die Ortsbürger das letzte Wort haben würden, sei allen klar gewesen. Die Ortsbürger begründen ihre Ablehnung damit, dass sie beim Verkauf dieses Landes eine wertvolle Parzelle verlieren würden. Zumal denkbar sei, dass dieses Land Teil einer Kiesabbauzone werde und so zu Einnahmen verhelfen könnte. Die Parzelle soll weiterhin verpachtet werden, ein Verkauf komme aber nicht in Frage. In einem offenen Brief schreiben sie: «Das ist nicht zu rechtfertigen und wäre fatal.»

Heidi Hess

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