Die laufende Gesamtrevision «Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland» schwenkt auf die Zielgerade ein. Kurz vor dem 10-Jahr-Jubiläum seit dem Start der Planungsarbeiten, liegt vom Kanton der abschliessende Vorprüfungsbericht und damit die Freigabe für die öffentliche Auflage der Planentwürfe vor, wie die Gemeinde mitteilt.
Diese findet vom 2. November bis 2. Dezember statt. Die Unterlagen können während dieser Zeit im Gemeindehaus oder auf birmenstorf.ch/aktuelles eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben. Diese haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der kantonale Vorprüfungsbericht liegt zusammen mit den Planentwürfen und dem Entwurf der neuen Bau- und Nutzungsordnung auf.
Die Bau- und Nutzungsordnung erfährt insbesondere formelle Anpassungen durch die Übernahme der Begriffe gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung des Baurechts (IVHB). Die teilweise abweichenden Messweisen der IVHB gegenüber dem aktuellen kantonalen und kommunalen Recht bringen jedoch auch materielle Änderungen mit sich. Hierzu vermittelt der öffentlich aufliegende Entwurf BNO eine gute Übersicht.
Im Rahmen von Fragestunden besteht die Gelegenheit sich am 18. und 26. November, jeweils von 19 bis 21 Uhr, allfällige Fragen kompetent beantworten zu lassen. Um die Schutzvorschriften Covid-19 zu gewährleisten, ist eine vorgängige Anmeldung (telefonisch: 056 201 40 65 oder per E-Mail gemeindekanzlei@birmenstorf.ch) bis spätestens am Vortag unerlässlich. (gk)