Entschädigung muss neu berechnet werden

Di, 10. Nov. 2020

Bundesgericht entscheidet nach jahrelangem Rechtsstreit – es geht um die Hochspannungsleitung

Wieviel Geld soll ein Ehepaar erhalten, über dessen Grundstück eine Starkstromleitung führt? Das Bundesgericht hat letzte Woche einen weiteren Entscheid gefällt.

Seit Jahren streiten Swissgrid als Stromnetzbetreiberin und ein Ehepaar in Niederwil. Die Justiz soll klären, ob die Hochspannungsleitung, die über das Grundstück des Ehepaares führt, den Wert der Liegenschaft mindert und wieviel Schadenersatz das Ehepaar erhalten soll. Das Einfamilienhaus steht am südlichen Dorfrand von Niederwil. Nebenan und noch über das Grundstück hinweg führt eine Hochspannungsleitung durch. Im Jahre 2001 lief eine Vereinbarung über das Überleitungsrecht zwischen dem Besitzer der Liegenschaft und dem Stromnetzbetreiber ab. Seit fünf Jahren befassen sich Bundesstellen und Gerichte mit der Frage, wieviel Geld die Eigentümer von Swissgrid erhalten sollen. Die Unterschiede sind gross, sie reichen von 500 Franken bis 340 000 Franken.

Swissgrid ist nicht einverstanden
Vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht die Entschädigung auf 340 000 Franken gesetzt. Mit diesem Entscheid war die Netzbetreiberin Swissgrid nicht einverstanden und rekurrierte vor Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht hiess die Beschwerde von Swissgrid teilweise gut und hob den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf. Das Bundesverwaltungsgericht habe beim Schätzen der Entschädigung einen falschen Vergleich gemacht, so die Richter in Lausanne. Es verglich die jetzige Situation mit der Hochspannungsleitung über dem Haus wie es ohne Leitung wäre. Und das ist gemäss Bundesgericht falsch. Der korrekte Vergleich ist, wie es wäre, wenn die Leitung 60 Meter weiter weg vom Haus führt. Sonst hätten ganz viele Leute Anspruch auf eine Entschädigung, so das Bundesgericht. Über die Höhe der Entschädigung macht das Bundesgericht jedoch keine Aussage. Es wies diese Frage ans Bundesverwaltungsgericht zurück. Dieses muss nun nochmals über die Bücher gehen und eine Neubeurteilung vornehmen.

Benedikt Nüssli

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