Wegen dem Coronavirus wird die Ablesung für das zweite Semester wie folgt durchgeführt: Die betroffenen Wasserbezüger erhalten einen Brief von der Finanzverwaltung mit der Bitte, den Wasserzähler bis spätestens 31. Dezember abzulesen und direkt der Finanzverwaltung zu melden. Die Ableser werden die Stromzähler, welche in einem Fassadenkasten oder in einem direkt zugänglichen Raum (nicht in der Wohnung) angebracht sind, wie üblich ablesen. Bei denjenigen Liegenschaften, welche der Stromzähler im Haus angebracht ist, wird ein Ableseblatt zugestellt, welches bis spätestens 31. Dezember an die Elektra-Genossenschaft Künten zu retournieren ist. (gk)