Der Regierungsrat ist bereit, ein Postulat der Mellinger Grossräte Bruno Gretener (FDP) und Roger Fessler (SVP) entgegenzunehmen. Es geht um die Restkostenfinanzierung in der stationären Langzeitpflege, zum Beispiel in Altersheimen. Dort werden Pflegebedürftige nach dem sogenannten Besa-Modell eingestuft. Besa ist ein Instrument, das ursprünglich entwickelt wurde, um die in der Pflege und Betreuung erbrachten Leistungen transparent zu erfassen. Zu hohe Einstufungen können bei den Gemeinden zu beträchtlichen Mehrkosten führen, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Die Gemeinden können diese jedoch nicht überprüfen. Im Gegenteil, den Gemeinden fehlen Fachwissen und Ressourcen.
Hintergrund des Postulates ist u. a. ein Rechtsstreit zwischen dem Gemeinderat Mellingen und dem Alterszentrum Im Grüt über die Restkostenfinanzierung. Der Regierungsrat anerkennt Schwachstellen bei der Verteilung der Kosten und will diese im Rahmen der Erarbeitung der neuen Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) einfliessen lassen, schreibt er. Die heutigen Schwachstellen der Restkostenfinanzierung erfordert eine Bereinigung. Die Clearingstelle der Abteilung Gesundheit und Soziales ist heute verantworltich für die Kontrolle der Rechnungen. Diese beschränken sich gemäss bisheriger Praxis auf die formale und rechnerische Prüfung sowie die Kontrolle der korrekten Verrechnung an die zuständige Wohnsitzgemeinde. Für eine vertiefte Prüfung der Einstufungen verfügt die Clearingstelle weder über das erforderliche Fachwissen noch die notwendigen Ressourcen. (red.)