Jetzt ist die Gelegenheit für die Überprüfung der Versicherungsdeckung

Fr, 29. Jan. 2021

Während des Lockdowns haben viele die Gelegenheit beim Schopf gepackt, um den ganzen Haushalt von Grund auf aufzuräumen. Das ist auch ein guter Zeitpunkt, um die Versicherungsdeckung des ganzen Hausrates zu überprüfen.

Alles was sich in der Wohnung befindet und nicht fest verbunden ist mit dem Gebäude gehört zum Hausrat, beispielsweise der Fernseher, Kleider sowie Geschirr. Nicht dazu gezählt werden die Heizung oder die Badewanne. Ausserdem gehören die Gegenstände im Keller, Estrich und die Gartenmöbel zum Hausrat.

Welcher Wert ist versichert?
Bei einer Hausratversicherung wird grundsätzlich der Hausrat zum Neuwert versichert und entsprechend beim Schadensfall ersetzt. Massgebend ist also der aktuelle Kaufpreis, zu welchem ein Gegenstand fabrikneu wiederbeschafft werden könnte. Dies gilt selbst bei Gegenständen, die sehr alt oder nicht mehr gebrauchsfähig sind.
Um die Versicherungssumme des gesamten Hausrats zu bestimmen, wird empfohlen, eine Inventarliste inklusive Fotos, Kaufbelegen und Schätzwerten zu erstellen. Diese sollte nicht nur zu Hause aufbewahrt werden, sondern am besten elektronisch in einer Cloud. Wird im schlimmsten Fall der ganze Hausrat bei einem Brand zerstört, lässt sich anhand einer elektronischen Liste die Schadenssumme einfach rekonstruieren und entschädigen.

Keine Unterversicherung riskieren
Gibt man den Versicherungswert zu tief an, sei es aus Versehen oder um Prämien zu sparen, lohnt sich das nicht. Häufig lassen sich damit nur ein paar Franken sparen. Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist, kann der Versicherer die Leistung anteilsmässig kürzen und es wird nur ein Teil des Schadens übernommen. Das kann sich im Schadensfall verheerend auswirken. Falls Unsicherheit bei der Bestimmung oder der Höhe der Versicherungssumme des Hausrats besteht, sollte Rat beim Versicherungsberater eingeholt werden.

Quelle: HEV Schweiz

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