Im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten in Niederrohrdorf und Oberrohrdorf und den damit verbundenen Sperrungen der Kantonsstrassen weichen etliche Strassenbenützer auf die Verbindung zwischen Remetschwil und Künten aus. Diese Verbindungsstrasse ist sehr schmal und für ein grösseres Verkehrsaufkommen nicht geeignet. Schon oft ist es zu sehr gefährlichen Situationen gekommen. Gemäss Signalisationsverordnung kann der Gemeinderat während höchstens 60 Tagen ohne Verfügung eine Verkehrsanordnung erlassen, wenn die Verkehrssicherheit dies erfordert. Der Gemeinderat hat daher in Absprache mit der Remetschwiler Behörde entschieden, für die Remetschwilerstrasse vorübergehend ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Zubringerdienst, zu erlassen. Die Signalisation wird in diesen Tagen vorgenommen. Die Verfügung gilt bis zum Erlass einer weiteren Anordnung vorerst für 60 Tage. (gk)