Schelte für den Gemeinderat Mellingen

Fr, 08. Jan. 2021

Sommerbeiz an der Reuss: Ausstandspflicht wurde verletzt – Betrieb der Sommerterrasse war nicht zonenkonform

Gemeinderat und Verwaltung haben vom Kanton Tadel erhalten. Es geht um den zweimonatigen Testbetrieb der Sommerbeiz an der Reuss. Gegen den Gemeinderat wurde beim Kanton eine Aufsichtsanzeige eingereicht.

Der Betrieb der Sommerbeiz an der Reuss zwischen Iberg und Alterszentrum führte letzten Sommer zu gehässigen Worten, zu Anschuldigungen und zu Schlammschlachten in den Sozialen Medien. Dabei ging es um die zweimonatige Testphase einer Sommerterrasse an der Reuss. Die Bewilligung und der Betrieb führte – wie sich jetzt herausstellt – zu einer Aufsichtsbeschwerde einer Bürgerin gegen den Gemeinderat Mellingen. Der «Reussbote» verlangte aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in das Schreiben des Kantons an den Gemeinderat Mellingen.
Die Rechtsabteilung des zuständigen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) tadelt in ihrem Schreiben, von Mitte November letzten Jahres, Gemeinderat und Verwaltung in zwei entscheidenden Punkten. Der Gemeinderat hätte den Betrieb der Sommerterrasse an diesem Standort, auf der Parzelle 702, nicht bewilligen dürfen. Und er hätte den Betrieb ausschreiben müssen. Der Gemeinderat ging damals davon aus, dass eine zweimonatige Testphase ohne Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens rechtens sei. Diese Einschätzung war falsch. Im Schreiben des Kantons an den Gemeinderat heisst es: «Somit ist festzuhalten, dass der Betrieb der Sommerterrasse in der Grabengartenzone nicht zonenkonform war und ein Baubewilligungsverfahren auch für eine zweimonatige Testphase hätte durchgeführt werden müssen.
Interessant ist die Tatsache, dass der ursprünglich geplante Standort auf der Parzelle 523 ohne Ausschreibung hätte bewilligt werden dürfen. Dies, weil die Parzelle 523 in der Altstadtzone liegt. Gegen diesen Standort hingegen wehrte sich der Pontonierfahrverein Mellingen. Der Betrieb einer Sommerbeiz hätte die Vereinstätigkeit zu stark eingeschränkt. Deshalb stellte der Gemeinderat die Parzelle 702 für den Betrieb der Sommerterrasse zur Verfügung.

Ausstandspflicht wurde verletzt
In einem weiteren Punkt pflichtet die Rechtsabteilung der Beschwerdeführerin bei. Der Kanton schreibt, dass der Beschluss des Gemeinderates unter Verletzung der Ausstandsvorschriften zustande gekommen sei. Im Schreiben, welches dem «Reussbote» vorliegt, ist der Name des betroffenen Gemeinderates aus Gründen des Datenschutzes «eingeschwärzt». Der «Reussbote» weiss jedoch, dass es sich um Roger Fessler handelt; er hätte in den Ausstand treten müssen, weil seine Ehefrau für die Betreiberin arbeitete. Der «Reussbote» hatte in seiner Ausgabe vom 24. Juli 2020 die Ausstandspflicht von Fessler thematisiert und wurde damals vom betroffenen Gemeinderat in den Sozialen Medien kritisiert. Fessler schrieb: «Wenn man sich aus Überzeugung an einem guten Projekt für ein lebendiges Städtchen einsetzt, ohne privaten und finanziellen Nutzen, sucht der ‹Reussbote› verbissen nach einem Sommerferienskandal.» Die Schelte des Kantons beweist jetzt, dass diese Kritik Fesslers falsch war.
Die Beschwerdeführerin kritisiert weitere Punkte, so das Vorgehen bei der Vergabe der Fläche, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, die Miethöhe und dass das eingereichte Konzept von der Betreiberin nicht korrekt umgesetzt wurde. Bei der Vergabe der Fläche sei das BVU nicht zuständig und für eine Amtsgeheimnisverletzung sei die Strafverfolgungsbehörde zuständig, heisst es im Schreiben. Und die Festetzung der Miethöhe liege in der Kompetenz des Gemeinderates.

Benedikt Nüssli

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