Silberstreifen am Horizont

Fr, 22. Jan. 2021

Interview: Gastro-Präsident Bruno Lustenberger nimmt Stellung zu den Lockerungen der Härtefall-Regelung

Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen in der Härtefall-Regelung sind für den Präsident von Gastro Aargau ein Schritt in die richtige Richtung. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat man dem Kanton eine zusätzliche Härtefall-Hilfe abgerungen.

irte sollen schnell und unkompliziert an Unterstützungsgelder kommen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Nicht nur für die Gastrobranche: Neu gelten sämtliche Betriebe, die seit dem 1. November während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen wurden, automatisch als Härtefälle. Für sie entfällt die Pflicht zum Nachweis eines Umsatzrückgangs. Sie erhalten maximal 20 Prozent des vergangenen Jahresumsatzes oder 750 000 Franken. Ausserdem gibt es einen Betrag an die laufenden Fixkosten.

Herr Lustenberger, war das jetzt der von den Wirten erhoffte Klartext?
Jein. Die Situation ist jetzt sicher besser als vorher. Licht am Horizont. Aber wir müssen zuerst die Ausführungsbestimmungen kennen.

Und die muss der Kanton festlegen?
Ja. Noch sind viele Fragen offen. Aber wenn das alles ohne Vorbehalt klappt, bin ich zufrieden.

Viele Wirte haben verstanden, dass sie einen Schadenersatz in der Höhe von 20 Prozent des üblichen Jahresumsatzes erhalten. Ist das so?
Das kann man so nicht sagen. Das ist die Obergrenze.

Selbst wenn es 20 Prozent werden: Reicht das überhaupt?
Ich finde nein. Darum haben wir eine Taskforce gegründet, in der unter anderen auch Vertreter aus Hotellerie und Tourismus sitzen. Wir haben mit dem Regierungsrat verhandelt und die Zusage bekommen, dass ein Grossteil der Fixkosten für die Zeit ab 22. Dezember übernommen werden, zusätzlich zu den erwähnten à fonds perdu-Beiträgen. Für Hotels, unsere Lieferanten, Touristikbetriebe mit ihren Angeboten, die Zulieferer und Transportunternehmungen eine gute Nachricht.

Von wie viel Geld reden wir da zusätzlich?
Die Fixkosten berechnen sich nach der Wertschöpfungsstatistik des Bundes. In der Gastrobranche geht man von einem Fixkostenanteil von 28,6 Prozent am Gesamtumsatz aus. Unternehmen, deren Gesuch bewilligt wird, erhalten diesen Anteil für die gesamte Dauer der behördlich verordneten Schliessung, maximal 50 000 Franken pro Monat. Darum bin ich optimistisch. Und die Anträge werden erleichtert.

Wo gäbe es noch Bedarf, nachzubessern?
Wir haben schon länger gefordert, für Lernende Kurzarbeit zu erlauben. Vorgestern Mittwoch hat der Bundesrat diese Forderung bewilligt.

Interview Stefan Böker

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