Steuerliche Planung der Investition in die Liegenschaft

Fr, 29. Jan. 2021

Drei Dinge gilt es zu beachten: Mit Weitsicht planen, nachhaltig investieren, Steuern optimieren.

Denn Liegenschaftsunterhalt ist nicht gleich Liegenschaftsunterhalt. Werterhaltende, wertvermehrende Aufwendungen, Lebenshaltungskosten, Investitionskosten, Anlagekosten, Unterhaltskosten, Investitionen in Energiesparmassnahmen, haben Sie noch den Durchblick?

Planen Sie früh genug. Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Anhand des Merkblattes «Liegenschaftsunterhalt des Kantons Aargau» kann er Ihnen den Unterschied von Investitionen und Aufwendungen erklären und z. B. anschaulich aufzeigen, wann eine Sitzplatzverglasung in der Steuererklärung abzugsberechtigt ist und wann nicht. Neu sollten auch den energiesparenden und dem Umweltschutz dienende Massnahmen, sowie den Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau Beachtung geschenkt werden.

Grundsätzlich gilt, dass grössere abziehbare Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt werden sollten, damit die Steuerprogression optimal gebrochen wird. Stehen dagegen mehrere kleinere Aufwendungen an, sind diese möglichst im gleichen Jahr zusammen zu legen, damit der jährliche Pauschalabzug ab und an überschritten werden kann.

Die Liegenschaftsunterhaltskosten können im Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder im Zeitpunkt der Zahlung in Abzug gebracht werden. Dies ergibt punkto massgebendes Steuerjahr einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Beachten Sie, dass die gesamten Abzüge das steuerbare Einkommen nicht überschreiten, da sonst der Steuervorteil nicht optimal ausgeschöpft werden kann.

Schlussendlich sind Sie gegenüber dem Steueramt beweispflichtig, weshalb wir Ihnen empfehlen, Ihren Umbau entsprechend mit Fotos zu dokumentieren.

Verwahren Sie Ihre Dokumentation sowie auch alle nicht abziehbaren Investitionen in einem separaten Ordner, damit bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft Ihre Investitionen nicht – mangels Beweis - als Gewinn versteuert werden müssen.

Gerne beraten wir Sie auch bei diesen Themen.

Hypothekarbank Lenzburg AG
Steuerservice
steuern@hbl.ch

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