Belohnung für Hinweise zu Täterschaft

Di, 23. Feb. 2021

Vandalismus bei Schule Kleine Kreuzzelg – Gemeinderat setzt Belohnung aus für Überführung der Täter

Vandalen haben mehrere Wände der Schulhäuser in Mellingen versprayt. Die Wände sind inzwischen gereinigt. Hinweise zur Täterschaft will der Gemeinderat mit 1000 Franken belohnen.

In der Nacht vom 17. auf den 18. Februar haben Vandalen mehrere Wände der Schulanlagen Kleine Kreuzzelg und Bahnhofstrasse versprayt. Die Schäden belaufen sich auf mehrere Tausend Franken.
Wie der Gemeinderat mitteilt, verurteilt der Gemeinderat Mellingen diese unsinnige Tat aufs Schärfste und hat bei der Polizei Anzeige erstattet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und die Spuren gesichert. Personen, die Hinweise zur Täterschaft geben können, werden gebeten, sich umgehend mit der Regionalpolizei in Verbindung zu setzen (Telefon 056 485 66 66). Für Hinweise, welche zur Ergreifung der Täter führen, wird eine Belohnung von 1000 Franken ausgesetzt. Wie die Kantonspolizei Aargau am Montagmorgen auf Anfrage mitteilte, seien die Ermittlungen im Gange. Hinweise zur Täterschaft aber gebe es bislang noch keine.

Sprayereien sind bereits übermalt
Von den Sprayereien an den Wänden der Schulanlagen Kleine Kreuzzelg und Bahnhofstrasse war bereits Ende Woche nichts mehr zu sehen. Sie waren durch die Gemeinde, rechtzeitig zum Schulbeginn nach den Sportferien, entfernt worden. An einigen Stellen wurden die Wände gereinigt, an anderen auch frisch gestrichen.
Wie der Mellinger Gemeindeschreiber Beat Deubelbeiss auf Anfrage erklärte, würden solche Vandalenakte jeweils so schnell wie möglich entfernt werden. Man riskiere andernfalls, dass sie zu weiteren Sprayereien veranlassen würden. An den Schulhauswänden war an verschiedenen Stellen die Zahl «5442» aufgesprayt, einmal auch die Buchstaben «Fisi» – ob damit Fislisbach gemeint ist, sei dahingestellt. Die Postleitzahl der Gemeinde jedenfalls ist 5442. Der Gemeinderat von Mellingen schreibt in seiner Mitteilung: «Es darf an dieser Stelle festgehalten werden, dass der öffentliche Aufruf zur Mithilfe bei der Überführung der Vandalen in diesem Jahr schon einmal gefruchtet hat. Die Täter konnten überführt werden und müssen den angerichteten Schaden vollumfänglich tragen.» (gk/hhs) 

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