Auf dem Friedhof Birmenstorf ist die Grabesruhe der Gräber der Jahre 1994 bis 2000 im März 2021 abgelaufen. Die Dauer der Grabesruhe richtet sich nach der Erstbestattung. Später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss. Grabmale, weitere Gegenstände und/oder Pflanzen, welche Angehörige behalten möchten, sind bis 28. Februar ab dem Grab abzuholen. Nach diesem Zeitpunkt verfügt die Gemeinde im Rahmen der Gräberaufhebung über den noch vorhandenen Grabschmuck. (gk)