Ein Plus von 726 000 Franken

Di, 23. Feb. 2021

Einzelne Einwohner mit erhöhtem Einkommen bringen Mehrertrag

Die Gemeinde Remetschwil legt ihren Steuerabschluss vor und zeigt damit ein erfreuliches Ergebnis: Der Ertrag fällt um rund 726 000 Franken höher aus als budgetiert.

Die Gemeinde Remetschwil hat mit dem Steuerabschluss 2020 durchaus Grund zur Freude. Sie kann in jener Rechnung einen Mehrertrag von mehreren hunderttausend Franken verzeichnen. In der Detailaufnahme zeigt sich der Abschluss 2020 folgendermassen:
Im Budget vom letzten Jahr waren über alle Steuerkategorien hinweg Nettoeinnahmen von insgesamt 7,220 Mio. Franken vorgesehen. Wie die Gemeinde Remetschwil mitteilt, weist die Rechnung mit 7,946 Mio. Franken nun aber einen Anstieg beim Gesamtsteuerertrag aus. Damit liegt der effektive Steuerertrag 2020 um 726 584 Franken höher – oder anders gesagt um rund 9 Prozent über dem Budgetbetrag.

Im Plus dank Einkommenssteuern
Höhere Erträge waren insbesondere bei den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen aus den Vorjahren zu verzeichnen. In den Vorjahren konnten für das letzte Jahr Mehreinnahmen von 351 372 Franken verzeichnet werden. Die Sollstellungen für das Rechnungsjahr liegen um 100 957 Franken über den Erwartungen. Die Grundstückgewinnsteuern liegen ebenfalls mit 262 075 Franken über dem Budget.
Gründe für die Mehrerträge der Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sind vereinzelte Einwohner mit erhöhten Einkommen, welche aufgrund der Vorjahre zu tief sollgestellt wurden.

Das neue Grundpfandrecht
Auf den 1. Januar im letzten Jahr wurde im Kanton Aargau das gesetzliche Grundpfandrecht eingeführt. Der Käufer oder die Käuferin einer Liegenschaft kann sich mit der Einzahlung eines pauschalen Betrags von 3 Prozent des Kaufpreises an die Steuerbehörde gegen eine spätere Inpflichtnahme aus dem Grundpfandrecht absichern. Die Zahlungseingänge dienen als Absicherungen gegen das Grundpfandrecht (gleichbedeutend mit «keine Steuern») und sind somit nicht im Steuerertrag zu verbuchen. Mit dem Jahresabschluss 2020 wurden somit erstmals die Absicherungen gegen das Grundpfandrecht in Höhe von 172 411 Franken abgegrenzt: Aufgeteilt in natürliche Personen sind das 167 485 Franken und bei den juristischen Personen geht es um 4926 Franken.
Auf zu spät bezahlten Steuern wurden 6300 Franken an Verzugszinsen eingenommen. Dieser Betrag lag im Vorjahr bei 11 450 Franken. An Vergütungszinsen wurden 3786 Franken gewährt, gegenüber dem Vorjahr mit 4030 Franken. Der Vergütungszinssatz wurde wie bereits im Vorjahr auf 0,1 Prozent belassen.

Mahnungen und Betreibungen
Für Mahnungen, Betreibungen im Bezugsverfahren und Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden im Rechnungsjahr 7220 Franken eingenommen. Dieser Betrag liegt rund 5000 Franken höher als noch im vergangenen Jahr. Zum Vergleich: 2019 belief sich dieser Betrag auf 2097 Franken.
Der Steuerausstand – also fakturierte Steuern, die aber noch nicht bezahlt worden sind – beträgt per 31. Dezember 2020 beim Anteil Gemeindesteuern 579 988 Franken. Damit liegt dieser Betrag bei 7,5 Prozent der Sollstellung. Im Vergleich dazu die Remetschwiler Zahlen aus den Vorjahren: 2019: 4,88 Prozent, 2018: 7,93 Prozent und 2017: 12,71 Prozent.
Schliesslich fällt gemäss Steuergesetz die Hälfte der vom Kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen (infolge Nichtabgabe der Steuererklärung) den Gemeinden zu. Für das Rechnungsjahr 2020 belaufen sich die vereinnahmten Bussen auf 18 124 Franken, davon erhält die Gemeinde 9062 Franken. (gk/red.)

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