Laut kant. Steuergesetz fällt die Hälfte der vom kant. Steueramt verfügten Ordnungsbussenbeträge wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Für Fislisbach ergibt dies für das Rechnungsjahr 2020 einen Gemeindeanteil von 28 894 Fr. (Vorjahr: 24 996 Franken). (gk)