Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 2. Dezember letzten Jahres die einzige Beschwerde gegen die Teiländerung Zonenplan Bruggerstrasse vollumfänglich abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat auf den Weiterzug der Beschwerde ans Bundesgericht verzichtet. Die Teiländerung ist somit rechtskräftig. (gk)