Das könnte für Mellingen teuer werden

Fr, 05. Mär. 2021

Streit: Vor drei Wochen tagte das Spezialverwaltungsgericht im Ryfsaal – es geht um eine Landenteignung

Muss die Gemeinde Mellingen für eine Landenteigung der Eigentümerin eine Abfindung in Millionenhöhe bezahlen? Vor drei Wochen tagte das Gericht im Ryfsaal in Mellingen. Der Entscheid steht noch aus.

Die Geschichte geht in die Jahre 2015/ 2016 zurück. Damals befasste sich die Gemeinde Mellingen mit der Gesamtrevision des Zonenplans. Diese Revision, die von der damaligen Gemeinderätin Mirjam Egloff (FDP) durchgeführt wurde, ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen. So viel steht fest. Noch nicht fest steht, wieviel diese Revision die Gemeinde kosten wird. Vor drei Wochen tagte die Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen des Spezialverwaltungsgerichts des Kantons Aargau im Mellinger Ryfsaal in Komplettbesetzung. Fünf Richter hörten sich die Argumentation der beiden Parteien an. Anwesend waren vonseiten der Gemeinde Mellingen Ammann Bruno Gretener (FDP), Gemeinderat Roger Fessler (SVP), Bauverwalter Emanuele Soldati und ein Rechtsanwalt, der die Gemeinde Mellingen vertritt, sowie die klagende Grundeigentümerin mit ihrem Rechtsanwalt.

Umzonung führt zu Millionenverlust
Im Rechtsverfahren geht es um eine Millionenforderung einer Landeigentümerin. Ihr Grundstück wurde im Rahmen der Revision der Zonenplanung ausgezont: einen Teil der Parzelle von der Bauzone W2 in die Landwirtschaftszone, der andere Teil der Parzelle von der Bauzone WG3 in die Zentrumszone. Im Gegenzug schlug der Gemeinderat eine flächengleiche Einzonung eines anderen Eigentümers an der Birrfeldstrasse vor.
Schon damals, als die Zonenplanrevision an der Gemeindeversammlung behandelt wurde, fragten Stimmbürger den Gemeinderat, ob diese Auszonung ein finanzielles Nachspiel für die Gemeinde Mellingen haben könnte. Die Antwort des Gemeinderates lautete damals, dass das Prozessrisiko nicht ausgeschlossen, aber kalkulierbar einzuordnen sei. «Selbst wenn es eintreten würde, hätte man noch einen Notausgang, indem das eingezonte Bauland an der Birrfeldstrasse wieder in die Landwirtschaftszone zurückgeführt werden könnte, hiess es damals an der Gmeind. «Diese Rückzonung wäre nicht wirklich chic, aber vorhanden», so Egloff.
Wie man heute weiss, ist eine Rückzonung kaum mehr durchführbar. Das Land an der Birrfeldstrasse wurde inzwischen verkauft, die Gemeinde Mellingen kassierte Steuern in Millionenhöhe («Reussbote» vom 26. Februar). Eine Rückzonung hätte eine weitere Klage zur Folge und die einkassierten Steuern beim Landverkauf würden zurückfliessen.

Was tun? – Kompromiss scheitert
Der Gemeinderat versuchte mit der Landeigentümerin noch am Verhandlungstag eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Das schlug auch das Spezialverwaltungsgericht im Ryfsaal vor. Die Landeigentümerin schlug diesen Vorschlag aber aus. Aus gutem Grund: Sie liegt seit Jahren mit dem Gemeinderat über Kreuz. Sie wies den Gemeinderat mehrmals darauf hin, dass ihr Land mit der Umzonung einen Wertverlust in Millionenhöhe erleide und dass diese Umzonung willkürlich sei. Der Gemeinderat lässt sich in diesem Verfahren, wie auch bei der Erarbeitung der Zonenplanrevision, anwaltlich vertreten durch Voser Rechtsanwälte, Baden. Pikant an dieser Konstellation ist, dass die ehemalige Gemeinderätin Mirjam Egloff die Ehefrau von Dieter Egloff ist, der bei Voser Gesellschafter ist.
Das Spezialverwaltungsgericht fällte noch kein Urteil, dieses wird den Parteien schriftlich eröffnet. Das erstinstanzliche Urteil kann an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden. Davon ist auszugehen, dass dieser Rechtsstreit mit dem erstinstanzlichen Urteil noch nicht beigelegt ist.

Benedikt Nüssli

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