Mellingen - Stellungnahme des Gemeinderates Mellingen zum Artikel betreffend Wohnen in der Arbeitszone im «Reussbote» vom 9. März 2021

Di, 30. Mär. 2021

Der Gemeinderat Mellingen bedauert, dass der Artikel im «Reussbote» teilweise falsche Aussagen enthält zur geplanten Änderung des Paragrafen 13 der Bau- und Nutzungsordnung. Neu geregelt wird das Wohnen in der Arbeitszone. Leider wurde der Gemeinderat vor Publikation des Artikels nicht zur Stellungnahme eingeladen, weshalb nachfolgend auf einzelne Punkte eingegangen wird, die im Artikel, aus Sicht des Gemeinderates, nicht korrekt dargestellt wurden.
Im Titel des Artikels wird dem Gemeinderat unterstellt, sich über den Souverän hinwegzusetzen. Richtig ist, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2021 einen in der Planungskommission erarbeiteten Lösungsvorschlag beraten und zur kantonalen Vorprüfung freigegeben hat. Als nächste Schritte nach der Vorprüfung folgen das zwingend durchzuführende Mitwirkungsverfahren sowie eine öffentliche Auflage, im Rahmen derer sich alle Interessierten zur Vorlage äussern und Einwendungen einreichen können. Danach kann die Vorlage dem Souverän an einer Gemeindeversammlung unterbreitet werden. Der Gemeinderat wird darüber befinden, ob der Lösungsvorschlag unverändert traktandiert oder aufgrund der Mitwirkung bzw. allfälliger Einwendungen, abgeändert werden soll.
Im Artikel wird behauptet, dass der Gemeinderat den Wohnanteil auf 5 Prozent beschränken will. Diese Aussage ist so nicht korrekt. Richtig ist, dass der vorliegende Lösungsvorschlag vorsieht, dass für den Betriebsinhaber sowie betrieblich notwendiges Personal eine Wohnung ohne Einschränkung zulässig sein soll. Überdies wäre für betriebsnotwendiges Personal eine zweite Wohnung, ebenfalls ohne Einschränkung, zulässig. Darüber hinaus wären noch weitere Wohnungen zulässig, jedoch dürfte dann der Wohnanteil insgesamt 5 Prozent der Grundstücksfläche nicht überschreiten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Nutzung für Bauten und Anlagen des Gewerbes und der Dienstleistung (mässig störende Betriebe) Vorrang hat.
Mit der vorgeschlagenen Lösung soll dem eigentlichen Anliegen des Votums, dass der Betriebsinhaber für sich selber eine grosszügige Wohnung ohne Beschränkung realisieren kann, entsprochen werden. Insbesondere bei kleineren Parzellen könnte der Wohnanteil demzufolge sogar mehr als 1/3 der Grundstücksfläche betragen.
Im Artikel steht, dass die Gemeindeversammlung einen Wohnanteil von 33 Prozent bestimmt hat. Richtig ist, dass die Gemeindeversammlung einem Rückweisungsantrag zugestimmt hat, mit dem der Gemeinderat beauftragt wurde, einen neuen Vorschlag auszuarbeiten, mit welchem 1/3 Wohnen möglich sein soll. Nach intensiver Beratung in der Planungskommission wurde eine differenzierte Lösung erarbeitet, die nach Meinung des Gemeinderates dem Anliegen des Antragsstellers grösstenteils entspricht.
Der Gemeinderat stellt mit grossem Bedauern fest, dass Informationen aus Kommissions- oder Gemeinderatssitzungen an den «Reussbote» gelangten, welche im erwähnten Artikel zudem falsch dargestellt wurden, ohne dem Gemeinderat vorgängig die Möglichkeit zu geben, darauf Stellung zu beziehen. Der Gemeinderat verurteilt diese Indiskretionen aufs Schärfste. Aufgrund der Beratung an seiner Sitzung vom 15. März 2021 kann jedoch ausgeschlossen werden, dass die Informationen von einem Mitglied des Gemeinderates oder der Verwaltung weitergegeben wurden.

Gemeinderat Mellingen

Anmerkung der Redaktion: Der «Reussbote» hält an seiner Darstellung fest.

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