Weniger Gewinnsteuern

Di, 02. Mär. 2021

Steuereinnahmen 300 000 Franken im Minus

Die Gemeinde Stetten präsentiert ihren Steuerabschluss 2020. Die gesamten Steuereinnahmen betragen, die Sondersteuern miteingerechnet, rund 5,4 Millionen Franken, budgetiert waren 5,7 Millionen Franken. Die Gemeinde Stetten verzeichnet in ihrem Steuerabschluss 2020 somit ein Minus von knapp 300 000 Franken.

Der Steuerabschluss im Detail
Betrachtet man die einzelnen Positionen so zeigt sich, dass der Eingang bei den Einkommens- und Vermögenssteuern 4,951 Mio. Franken beträgt. Gemäss Budget lagen die Vorgaben bei 4,999 Mio. Franken. Aufgrund der Differenz von rund 47 000 Franken wurden die Vorgaben bei den Einkommens- und Vermögenssteuern somit um 1 Prozent verpasst. Im Detail präsentiert sich das folgendermassen: Ein Minus von 76 962 Franken resultiert bei den Einkommenssteuern, bei den Vermögenssteuern wurde das budgetierte Soll hingegen um 29 400 Franken übertroffen.
Der Anteil der Gemeinde Stetten an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen betrug rund 152 000 Franken und lag somit um knapp 388 000 Franken unter dem Budgetwert von 540 000 Franken – oder um 71,8 Prozent tiefer. Betrachtet man zum Vergleich die Eingänge im Vorjahr 2019, so lagen diese bei rund 847 000 Franken und 2018 immer noch bei rund 541 000 Franken. Der Anteil der Steuern für juristische Personen am Gesamtsteuerertrag beträgt noch 2.9 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 14,2 Prozent. Ein kleiner Gewinn zeigt sich bei den Quellensteuern. Hier wurden 163 381 Franken eingenommen. Budgetiert waren 140 000 Franken. Somit resultiert ein Mehrertrag von 23 100 Franken.
Die abgeschriebenen Steuerforderungen von 34 525 Franken liegen unter der Budgetvorgabe von 37 500 Franken. Im Vorjahr betrugen die Verlustabschreibungen 29 699 Franken. Die aktive Verlustscheinbewirtschaftung in den vergangenen Jahren zeigt sich auch beim Eingang von abgeschriebenen Gemeindesteuern: Es konnten 13 240 Franken vereinnahmt werden. Sie kommen aus Verlustscheinforderungen aus früheren Jahren.

Noch einige Steuerausstände
Noch stehen einige per Ende 2020 in Rechnung gestellte Steuerforderungen aus: Dieser Anteil beläuft sich auf 13,5 Prozent, im Vorjahr lag der Anteil bei 14,2 Prozent. Wie die Gemeinde festhält, muss dabei berücksichtigt werden, dass bei einem Drittel des Steuerausstandes die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es besteht bei diesen Steuerausständen insofern also kein Zahlungsverzug.
Im Vergleich zu früher wird nun der tatsächliche – und nicht der durch Habensaldi geschönte – Ausstand dargestellt.(gk/red.)

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