5G braucht keine Baubewilligung

Fr, 02. Apr. 2021

Die Mobilfunkanlage von Sunrise auf dem Gewerbehaus Publicare wurde umgerüstet auf 5G

Anwohner reichten eine Anzeige wegen «Bauen ohne Baubewilligung» ein. Der Gemeinderat sagt, dass die Umrüstung auf 5G möglich ist, auch ohne Baubewilligung.

Die Mobilfunkanlagen auf dem Dach des Gewerbehauses Publicare, Vorderi Böde 9, wurden im letzten Jahr auf 5G umgerüstet. Heute erbringen diese Antennen von Sunrise auf zwei Trägern eine Sendeleistung für 5G, 4G und 3G, wie die Übersichtskarte des Bundes zu den Standorten von Sendeanlagen zeigt. Wenig Freude an der Umrüstung hatten die Oberrohrdorfer Heinz Hügli und Walter Hodel. Sie hatten im November 2020 bei der Gemeinde eine baurechtliche Anzeige wegen «Bauen ohne Baubewilligung» eingereicht. Hügli und Hodel wehren sich dagegen, dass herkömmliche Antennen auf adaptive Antennen umgerüstet werden, noch dazu in einem Bagatellverfahren, also ohne öffentliche Ausschreibung durch die Gemeinde.

Der Gemeinderat nimmt Stellung
Nun liegt die Antwort des Gemeinderates von Oberrohrdorf vor. Der Gemeinderat bestätigt, dass eine Umrüstung der herkömmlichen Antenne auf eine adaptive Antenne im Rahmen eines Bagatellverfahrens durchgeführt und von der Abteilung für Umwelt (AfU) des Aargauer Departementes Bau, Verkehr und Umwelt geprüft worden sei. Die Beurteilung sei als «Worst-Case»-Betrachtung und ohne Berücksichtigung eines Korrekturfaktors erfolgt. «Solange die Anlage im Rahmen dieser ‹Worst-Case›-Betrachtung und ohne Korrekturfaktor betrieben wird, gibt es keinen Anlass zur Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens», so der Gemeinderat. Die Antwort des Gemeinderates wird begleitet von Stellungnahmen der AfU, sowie der Anlagen-Betreiberin Sunrise.

Kriterien für Bagatellverfahren
Das Bagatellverfahren wird in der Stellungnahme der AfU erläutert. Eine bestehende Mobilfunkanlage kann im Bagatellverfahren einfacher und ohne Baubewilligung angepasst werden. Mobilfunkanlagen und -technologien entwickeln sich ständig weiter, heisst es in der Stellungnahme des Kantons. Es soll aber nicht für jede unwesentliche Änderung ein Baugesuch eingereicht werden müssen. Der Bund habe deshalb Kriterien festgelegt: Bei einer bestehenden Antenne können Sendeleistungen innerhalb der einzelnen Frequenzbänder umverteilt werden – vorausgesetzt, die Strahlenbelastung nimmt nicht oder nur unwesentlich zu. Die AfU bestätigt, dass Sunrise im April 2020 einen Bagatelländerungsantrag eingereicht habe. Die AfU habe ihn geprüft und festgestellt, dass die Kriterien des Bundes eingehalten werden. Geprüft wird im Rahmen einer «Worst-Case»-Betrachtung, wonach die Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach ihrer maximalen Leistung beurteilt werden – bislang fehlten dazu Vollzugshilfen des Bundes.

NISV gilt für alle gleichermassen
Sunrise hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Anlage «die Bagatellkriterien vollumfänglich erfüllt und auf die nachträgliche Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens verzichtet werden kann, beziehungsweise muss.» Die Wirkung elektromagnetischer Strahlung hänge nicht von der Technologie ab, sondern von deren Intensität und Frequenz. Insofern gelte auch die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für alle Technologien gleichermassen, unabhängig davon, welche Mobilfunkgeneration (2G, 3G, 4G oder 5G) zum Einsatz komme. Die Grenzwerte müssten jederzeit vollumfänglich eingehalten werden.

Warnung vor «Korrekturfaktor»
Heinz Hügli will verhindern, dass Mobilfunkbetreiber von einem «Korrekturfaktor» profitieren könnten, also ohne neue Bewilligung sehr viel stärker senden könnten. Er bezieht sich dabei auch auf Untersuchungen von Berenis, einer beratenden Expertengruppe des Bundes, die vor Grenzwertüberschreitungen warnt.
Betreffend Korrekturfaktor schreibt der Gemeinderat von Oberrohrdorf: «In welchem Verfahren die Netzbetreiber von einem Korrekturfaktor Gebrauch machen dürfen, ist aktuell Gegenstand vieler Diskussionen und Abklärungen.» Es sei davon auszugehen, dass Bund oder Kanton Empfehlungen abgeben werden. Sobald ein Netzbetreiber von einem Korrekturfaktor für adaptive Antennen Gebrauch machen wolle, müsse über ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erneut entschieden werden.
Bewilligt worden waren die Anlagen im Frühling 2019 für 4G und 3G. An die 200 Anwohnerinnen und Anwohner hatten damals eine Einsprache gegen das Baugesuch unterzeichnet. Die Sammeleinwendung war abgewiesen worden (der «Reussbote» berichtete).

Heidi Hess

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