Eine weitere Anzeige gegen den Gemeinderat

Fr, 16. Apr. 2021

Gewerbebetriebe und Privatpersonen verlangen vom Gemeinderat die Umsetzung des Gemeindeversammlungsbeschlusses

Der Gemeinderat sieht sich mit einer weiteren Aufsichtsanzeige konfrontiert. Sie verlangt die korrekte Umsetzung eines Beschlusses der Gemeindeversammlung. Es geht um den Wohnanteil in der Arbeitszone und darum, ob sich der Gemeinderat Mellingen über den Souverän hinwegsetzt und ob er in einer Stellungnahme im «Reussbote» unrichtige Aussagen macht.

In seiner Ausgabe vom 9. März 2021 kritisierte der «Reussbote» den Gemeinderat Mellingen und fragte, ob sich der Gemeinderat über den Souverän hinwegsetze? Seit dreieinhalb Jahren wartet Mellingen auf die Umsetzung eines Beschlusses der Gemeindeversammlung aus dem Jahr 2017. Er regelt den möglichen Wohnanteil in der Arbeitszone I. Der «Reussbote» schrieb, dass der Gemeinderat den an der Gemeindeversammlung 2017 gefassten Beschluss nicht korrekt umsetzen wolle. Der Gemeinderat hat einen Vorschlag ausgearbeitet und an der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2021 verabschiedet. Dieser Vorschlag lag zum damaligen Zeitpunkt, als diese Zeitung den Artikel veröffentlichte, der Redaktion vor.

Gegendarstellung abgelehnt
Die Kritik kam bei einem Teil des Gemeinderates gar nicht gut an. Der Gemeinderat verlangte eine Gegendarstellung im «Reussbote». Diese wurde vom Verlag abgelehnt mit der Begründung, dass die Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Die verlangte Gegendarstellung beschränkte sich weder auf Tatsachen noch genügte sie dem Erfordernis der Knappheit. Darauf verlangte der Gemeinderat, den Text als Stellungnahme abzudrucken.
Entgegenkommenderweise druckte der «Reussbote» die Stellungnahme dennoch ab. Er wäre dazu nicht verpflichtet gewesen, oder jedenfalls nur gekürzt, wie der Rechtsberater des Verlags dem «Reussbote» riet. Die Stellungnahme des Gemeinderates wurde auf der Homepage der Gemeinde und in der Ausgabe vom 30. März ungekürzt veröffentlicht. Der Gemeinderat warf dem «Reussbote» vor, falsche Aussagen zu machen. Der «Reussbote» hielt an seiner Darstellung jedoch fest.

Worum geht es?
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 wurde der Rückweisungsantrag zum Paragrafen 13 der Bau- und Nutzungsordnung mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Antrag wurde von Urs Imboden, Präsident des Gewerbevereins Region Mellingen gestellt. Er verlangte für diese Zone, dass ein Drittel Wohnen und zwei Drittel Gewerbe möglich sind (siehe Protokollauszug unten links). Bereits 2016 wies die Gemeindeversammlung diesen Paragrafen 13 zurück.
Mit seiner Stellungnahme behauptet der Gemeinderat, dass die von ihm ausgearbeitete Lösung (siehe Kasten unten rechts) dem eigentlichen Anliegen des Votums beziehungsweise des Antragstellers entsprechen würde. Diese Aussage widerspricht nicht nur dem Verständnis des Gemeindeammanns Bruno Gretener, sondern auch den im Protokoll festgehaltenen Voten des Antragstellers Urs Imboden.

Wohnanteil von einem Drittel und ohne Einschränkungen
Imboden wies den Gemeindeammann mehrmals darauf hin, dass es einerseits nicht um Betriebswohnungen gehe und dass andererseits ein Wohnanteil von einem Drittel ermöglicht werden soll – ohne Einschränkungen (siehe Protokollauszug).
Die Aussage in der Stellungnahme des Gemeinderates, wonach mit der skizzierten Lösung (siehe Kasten unten rechts) dem eigentlichen Anliegen des Votums Imboden entsprochen werde, stellt sich somit als unrichtig heraus.

Anzeige verlangt Richtigstellung der Aussage
Letzte Woche ging beim Regierungsrat eine Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat Mellingen ein. Die Anzeige ging ein «infolge Unterlassung einer Amtshandlung (Nichthandeln)», wie es juristisch korrekt ausgedrückt heisst. Eine Mellinger Unternehmung hatte mit mitunterzeichnenden Bürgern und Gewerbebetrieben die Anzeige eingereicht. Diese verlangt vom Gemeinderat, unverzüglich den tatsächlichen Beschluss umzusetzen. Die Rückweisung verlangt in der Arbeitszone den Anteil von einem Drittel Wohnen und zwei Dritteln Gewerbe. Weiter sei der Gemeinderat zu verpflichten, seine objektiv unrichtige Aussage in seiner Stellungnahme vom 29. März öffentlich richtigzustellen. Und weiter: Sollte der Gemeinderat nicht gewillt sein, den von der Gemeindeversammlung mit deutlicher Mehrheit beschlossenen Rückweisungsantrag Folge zu leisten, so sei dem Gemeinderat das Dossier zu entziehen und eine neutrale, vom Gemeinderat unabhängige Drittinstanz mit der Umsetzung zu beauftragen.

Das sagt Urs Imboden zum Vorschlag des Gemeinderates
Der «Reussbote» erreichte Urs Imboden während seiner Ferien im Bündnerland. Er sagte zum Vorschlag des Gemeinderates: «Ich habe zwar Verständnis, dass der Gemeinderat in der Arbeitszone I keine Wohnzone ermöglichen möchte. Aber dieser Vorschlag entspricht in den wesentlichen Punkten nicht meinem gestellten Rückweisungsantrag.» Imboden wird im Namen des Gewerbevereins Region Mellingen zuhanden des Gemeinderates einen Vorschlag ausarbeiten, der seinem Rückweisungsantrag entspricht.

Benedikt Nüssli


Drei Beispiele zeigen, dass der Gemeinderat falschliegt

Barnetta könnte so nicht mehr bauen

Der «Reussbote» ist nach wie vor der Meinung, dass sich der Gemeinderat mit seinem Vorschlag über den Rückweisungsantrag der Gemeindeversammlung hinwegsetzt. Folgende Beispiele verdeutlichen dies:
1. Der Neubau des Gewerbebetriebes von Werner Barnetta an der Oberen Bahnhofstrasse wäre mit der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Lösung nicht mehr umsetzbar.
2. Bei einer kleinen Parzelle von 400 Quadratmetern liesse sich in der Arbeitszone I auf einem Baufeld von 100 Quadratmetern im Erdgeschoss entsprechende Gewerberäumlichkeiten realisieren und in den Obergeschossen zwei Wohnungen. Die Begrenzung auf 5 Prozent der Grundstückfläche fällt hier ausser Betracht. Mit der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Lösung könnte hier ein Wohnanteil bis maximal 49 Prozent realisiert werden, was nicht dem Willen des Rückweisungsantrags Imboden entspricht.
3. Bei einem grossen Grundstück von beispielsweise 5000 Quadratmetern liesse sich auf einem Baufeld von 3680 Quadratmetern und einem fünfgeschossigen Gebäude total etwa 18 400 Quadratmeter Bruttogeschossfläche realisieren. Es dürfen gemäss Lösungsansatz Gemeinderat hier zwei Betriebswohnungen realisiert werden (Annahme 2 x 150 Quadratmeter). Weitere Wohnungen können nicht gebaut werden, da mit den beiden Wohnungen die maximale Wohnnutzung von 250 Quadratmetern ( = 5 Prozent der Grundstückfläche) bereits überschritten ist. Hier beträgt das Verhältnis etwa 98 Prozent Gewerbe zu 2 Prozent Wohnen. Diese Beispiele zeigen, dass der Vorschlag des Gemeinderates in krassem Widerspruch zum Antrag steht.


Wo die Indiskretion stattfand

Der Gemeinderat kritisiert in seiner Stellungnahme vom 30. März 2021 den «Reussbote», dass er in einem Artikel vom 9. März falsche Aussagen abgedruckt habe (siehe Hauptartikel). Weiter moniert er: «Der Gemeinderat stellt mit grossem Bedauern fest, dass Informationen aus Kommissions- oder Gemeinderatssitzungen an den ‹Reussbote› gelangen … Der Gemeinderat verurteilt diese Indiskretionen aufs Schärfste. Aufgrund der Beratung an seiner Sitzung vom 15. März 2021 kann jedoch ausgeschlossen werden, dass die Informationen von einem Mitglied des Gemeinderates oder der Verwaltung weitergegeben wurden.»
Man kann sich durchaus die Frage stellen, warum der Gemeinderat sich so entschieden in eine ganz bestimmte Richtung äussert, aber dem «Reussbote» durchaus gegenteilige Informationen vorliegen. Die Indiskretion begann nämlich im Rathaus. (bn)


Das schlägt der Gemeinderat vor

Der vom Gemeinderat ausgearbeitete Lösungsvorschlag sieht vor, dass für den Betriebsinhaber sowie betrieblich notwendiges Personal eine Wohnung ohne Einschränkung zulässig sein soll. Überdies wäre für betriebsnotwendiges Personal eine zweite Wohnung ebenfalls ohne Einschränkung zulässig. Darüber hinaus wären noch weitere Wohnungen zulässig, jedoch dürfte dann der Wohnanteil insgesamt 5 Prozent der Grundstücksfläche nicht überschreiten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Nutzung für Bauten und Anlagen des Gewerbes und der Dienstleistung (mässig störende Betriebe) Vorrang hat. Mit der vorgeschlagenen Lösung soll dem eigentlichen Anliegen des Votums entsprochen werden, schreibt der Gemeinderat.

Wie geht es nun weiter?
Der Gemeinderat hat seinen Vorschlag für die kantonale Vorprüfung freigegeben. Als nächste Schritte folgen das öffentliche Mitwirkungsverfahren sowie die öffentliche Auflage. In beiden Fällen kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern und Einwendungen einreichen. Der Gemeinderat wird über allfällige Eingaben befinden, ob der Lösungsvorschlag unverändert an der Gemeindeversammlung traktandiert oder aufgrund der Mitwirkung oder allfälliger Einwendungen abgeändert werden soll. Schliesslich befindet die Gemeindeversammlung über den Vorschlag des Gemeinderates.
Inwiefern sich die Aufsichtsanzeige auf den Verfahrensablauf auswirkt, ist Stand heute nicht abzusehen. Vorerst folgt der Schriftenwechsel. Der Regierungsrat gibt den Parteien die Möglichkeit, sich zum Inhalt zu äussern, danach wird der Regierungsrat über die Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat Mellingen entscheiden. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Dossierentzug kommen. (red.) 

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