Gericht sagt: «Es ist eine Enteignung»

Di, 13. Apr. 2021

Das Spezialverwaltungsgericht fällt einen Zwischenentscheid, die Gemeinde wird entschädigungspflichtig

Das Gericht hat am 17. März einen Zwischenentscheid gefällt. Es geht um einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Mellingen und einer Landeigentümerin. Die Richter urteilen, dass Mellingen in einem Fall eine Entschädigung zahlen muss.

Das ist ein schönes Bild», sagte Gemeindeammann Bruno Gretener (FDP) bei der Begrüssung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. September 2016. Mit dem schönen Bild meinte er die 216 anwesenden Bürger – in der Regel sind es viel weniger. Einziges Traktandum war die Totalrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Das eingangs zitierte schöne Bild hat sich mittlerweile etwas getrübt. Ein Gerichtsverfahren könnte Mellingen teuer zu stehen kommen («Reussbote» vom 5. März 2021).
Das Spezialverwaltungsgericht, das bei Enteignungen erstinstanzlich urteilt, fällte am 17. März ein Teilurteil. Es geht um eine Auszonung von einem Grundstück nahe der Altstadt mit einer Gesamtfläche von etwas mehr als 30 000 Quadratmetern. Ein Teil dieser Parzelle wurde an der Gemeindeversammlung von Bauland in Landwirtschaftsland umgezont, weil flächengleich eine Parzelle eines anderen Eigentümers an der Birrfeldstrasse von Landwirtschaftsland in Bauland eingezont wurde. Das Raumplanungsgesetz sieht keine Einzonung von Bauland mehr vor. Gemeinden sind bei Einzonungen verpflichtet, eine flächengleiche Auszonung vorzunehmen.

CVP mahnte und sah es voraus
Der Gemeinderat vertrat an der Gemeindeversammlung die Auszonung vehement, obwohl die damalige CVP (heute «Die Mitte») auf das Risiko einer Entschädigungszahlung hingewiesen hatte. Ein Rückweisungsantrag der CVP wurde damals äusserst knapp abgelehnt. Gegen den Entscheid der Auszonung wehrte sich die Grundeigentümerin, deren Land nun plötzlich massiv an Wert verloren hatte, vorerst vergeblich. Ihre Einsprache wurde sowohl vom Regierungsrat wie auch vom Verwaltungsgericht abgewiesen, worauf die Grundeigentümerin vor dem Spezialverwaltungsgericht klagte und, wie aus dem Urteil zu entnehemen ist, teilweise recht bekommt.
Bei der Zonenplanrevision wurde das nordwestliche Teilgebiet, das bisher in der WG3-Zone lag, umgezont. Einerseits in die Landwirtschaftszone (3001 m2), in die Zentrumszone II (2005 m2) und in die Zone WA3 (249 m2). Andererseits wurde das südliche Teilgebiet (6625 m2) von der Zone W2 in die Landwirtschaftszone umgezont. Das Gericht hält nun fest, dass die Zuweisung des nordwestlichen Teilgebiets in die Landwirtschaftszone eine entschädigungspflichtige materielle Enteignung ist. Es handle sich um einen schweren Eingriff, heisst es im Gerichtsurteil. In Bezug auf den südlichen Abschnitt der Parzelle liegt ebenfalls ein schwerer Eingriff vor. Dieser ist aber nicht zu entschädigen, weil die Realisierungswahrscheinlichkeit im Gegensatz zum nordwestlichen Teilgebiet nicht erfüllt ist.
Die Auszonung des südlichen Abschnitts stellt «daher grundsätzlich keine entschädigungspflichtige materielle Enteignung dar», heisst es im Urteil weiter, das dem «Reussbote» vorliegt.

Urteil noch nicht in Rechtskraft
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens im Gesamtbetrag von 18 700 Franken sind zu 70 Prozent von der klagenden Grundeigentümerin und zu 30 Prozent von der Gemeinde Mellingen zu bezahlen. Die Gemeinde erhält zudem eine Entschädigung für die anwaltliche Vertretung von 11 200 Franken. Der Gemeinderat machte 43 000 Franken Anwaltshonorar geltend. Wie viel die Gemeinde Mellingen der Landeigentümerin bezahlen muss, wird in einem weiteren Verfahren geprüft.

Benedikt Nüssli

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.
Kategorie: 

Stellenangebote

Immobilienangebote

Kommende Events

Weitere Angebote

Trending

1

Erst mulmig, dann neugierig, schliesslich stolz

Von Zürich nach Nizza in einer Boeing 737 – Erfahrungsbericht aus dem Flugsimulator des ehemaligen Airline-Piloten Felix Staubli

Im Flugsimulator der Familie Staubli darf ich eine Stunde lang Pilotin sein. Die Lämpchen machen mir Sorgen und doch vergeht die Zeit im Flug.

Ein leicht mulmiges Gefühl beschleicht mich, als ich das Dachgeschoss der Familie Staubli in Wohlenschwil betrete. Dort fällt mein Blick auf ein Cockpit, einen wirklichkeitsgetreuen Nachbau einer Boe…