Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass das Erstellen von Bauten und Anlagen, wesentliche Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen an Gebäuden sowie deren Beseitigung einer Baubewilligung bedürfen. Wer Bauten oder Anlagen ohne Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen erstellt, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung KIP Siedlungsplan AG Wohlen unter Telefon 056 618 30 10 gerne Auskunft, ob ein Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist oder nicht. (gk)