Regierungsrat nimmt Postulat von Gretener und Fessler entgegen
Der Regierungsrat nimmt ein Postulat von Bruno Gretener und Roger Fessler entgegen. Es geht um die Finanzierung der Restkosten in der stationären Langzeitpflege.
Hintergrund des Postulates, das die zwei Mellinger Grossräte Bruno Gretener (FDP) und Roger Fessler (SVP) zusammen mit zwei weiteren Grossrätinnen eingereicht hatten, ist u. a. der beigelegte Rechtsstreit zwischen dem Alterszentrum Im Grüt und dem Gemeinderat Mellingen. Der Gemeinderat wehrt sich aufgrund eines Rechtsstreits mit dem Alterszentrum, respektive dem Kanton Aargau. Die Gemeinde war der Meinung, das Alterszentrum stufe seine Bewohner zu hoch ein und stellte Rückforderungen in der Höhe von 275 000 Franken. Das Versicherungsgericht hielt 2017 fest, dass Mellingen keine Rückforderungen bei einem Leistungserbringer geltend machen könne, sondern dass bei Streitigkeiten der Kanton zuständig sei. Im November 2019 wies der Kanton die Rückforderung der Gemeinde Mellingen ab, worauf der Gemeinderat Beschwerde gegen diesen Entscheid erhob. An einer Besprechung mit dem zuständigen Regierungsrat Jean-Pierre Gallati wurde eine Einigung erzielt. Damit fand dieser jahrelange Rechtsstreit ein Ende.
Die Postulanten ersuchten im September 2020 den Regierungsrat, das Pflegegesetz dahingehend zu ändern, dass die Restkosten der stationären Langzeitpflege zukünftig vom Kanton und nicht mehr von der Wohngemeinde weiterverrechnet werden.
In seiner Antwort anerkennt der Regierungsrat Schwachstellen bei der Restkostenfinanzierung. Die Umsetzung einer einheitlichen Finanzierung sei sehr komplex und erfordere eine umfangreiche Prüfung unter Einbezug mehrerer internen und externen Stellen, heisst es in der Beantwortung des Postulats Gretener. Im Zuge der Erarbeitung der neuen Gesundheitspolitischen Gesamtplanung wird der einheitlichen Finanzierung von Spital-, Pflege- und Ergänzungsleistungen eine übergeordnete Rolle zukommen, heisst es weiter. Der Regierungsrat wird im Rahmen der Anhörung zur neuen Gesundheitspolitischen Gesamtplanung mögliche Varianten aufzeigen. Diese Gesamtplanung soll ab Anfang 2022 auf dem Weg der Gesetzgebung umgesetzt werden. Unter anderem soll auch die Anpassung des Pflegegesetzes angegangen werden.
Benedikt Nüssli