GASTKOLUMNE

Di, 04. Mai. 2021

Ruth Humbel aus Birmenstorf vertritt die Mitte seit 2003 im Nationalrat. Sie ist mit Beat Näf verheiratet und Mutter zweier erwachsener Kinder. Zu ihren Hobbys gehören nebst Orientierungslaufen, Skifahren und Langlauf.

Scheitern des Covid-19-Gesetzes wäre fatal

Weil gegen das Covid-19-Gesetz das Referendum ergriffen worden ist, stimmen wir im Juni darüber ab. Im Gesetz hat das Parlament die gesetzliche Grundlage für die Notrechts-Massnahmen des Bundesrates geschaffen und diese damit demokratisch legitimiert. Es betrifft verschiedene Rechtsbereiche wie Gesundheitsversorgung, Arbeitnehmerschutz, Erwerbsausfall und Arbeitslosenversicherung, Härtefallregelung, Ausländer- und Asylrecht, Kultur und Medien.
Das dringliche Bundesgesetz trat nach der Schlussabstimmung, am 28. September 2020, in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. In der Wintersession wie auch in der Frühjahrssession wurden die Hilfsmassnahmen ausgebaut. Das Covid-19-Gesetz ist damit ein eigentliches «Unterstützungs-Gesetz» für besonders stark betroffene Branchen, Unternehmen und Arbeitnehmende. Es geht insbesondere um folgende Bereiche:
– Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung (11 Mia. Franken)
– Entschädigung bei Erwerbsausfall für Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Stellung und Selbstständige (2,2 Mia. Franken)
– Beteiligung an kantonalen Härtefallhilfen für Betriebe, die von Corona besonders betroffen sind (circa 19 Mia. Franken)
Im medizinischen Bereich sieht das Gesetz die Möglichkeit für einen schnelleren Zugang zu therapeutischen Arzneimitteln für die Behandlung von Covid-19-Patienten und Patientinnen vor. Alle Medikamente benötigen die Zulassung von Swissmedic. Impfungen dürfen indes nicht im Expressverfahren zugelassen werden, wie das in anderen Ländern möglich ist. Entgegen verbreiteter Behauptung sieht das Covid- 19-Gesetz keinen Impfzwang vor.
Mit der gesetzlichen Grundlage für einen Impf-, Test- und Genesungsnachweis soll der Anschluss an eine europäische Lösung, insbesondere fürs Reisen, gewährleistet werden. Zudem sollte ab Sommer für Personen mit einem Covid-Zertifikat der Zugang zu Grossveranstaltungen wieder möglich werden. Es gilt zu betonen, dass Personen die geimpft, getestet oder genesen sind, ein Covid-Zertifikat bekommen können. Von einem «Impf-Zwang» kann daher keine Rede sein.
Das Gesetz eignet sich denkbar schlecht, um «ein Zeichen zu setzen». Sollte es abgelehnt werden, fallen per Ende September sämtliche Unterstützungsleistungen dahin, was für viele KMU’s fatal wäre. Einschränkende Massnahmen könnten vom Bundesrat indes weitergeführt oder neu verfügt werden, weil diese auf dem Epidemiengesetz basieren, welches im September 2013 vom Stimmvolk angenommen worden ist.

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