Vier der fünf Abstimmungs-Vorlagen vom 13. Juni beziehen ihren Stoff aus dem gutmenschlichen Absurdistan: die beiden Landwirtschaftskiller, der Krabbelgruppen-Tango und die Pandemie-Mogel-Verkoppelung. Aber das Antiterrorgesetz ist verführerisch, weil der bessere Schutz vor Volksverführern, Volksverhetzern und Volksverschreckern nottäte. Doch halt! Es kann, wie bei der seligen Fichenaffäre in den 80ern, unversehens einen jeden von uns treffen, «wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt». Mich zum Beispiel wegen dieser Zeilen. Ergo fünfmal nein zugunsten von Vernunft und Freiheit!
Hans Rudolf Wehrli, Remetschwil