Im Planungsbericht vom 9. Juli 2018 zur neuen BNO wurde festgehalten, dass der «kommunale Überbauungsplan Dorfkern Oberrohrdorf» aufgrund der vielen Inhalte zu Baulinien, erhaltenswerten Gebäuden, Freiräumen usw. bestehen bleibt. Die detaillierten Festlegungen, beispielsweise zu den Freiräumen, verhindern eine Entwicklung nach innen. Deshalb soll dieser Plan sorgfältig geprüft und wo möglich in die Nutzungsplanung überführt werden, zumal der aus dem Jahr 1994 stammende und 1996 genehmigte Sondernutzungsplan in diversen Aussagen nicht mehr mit den übergeordneten Vorgaben und auch nicht mehr der Vorstellung der Gemeinde zur Entwicklung im Zentrum übereinstimmt.
Die vorgesehene Überarbeitung hat folgende Ziele zum Zweck: Bauliche Weiterentwicklung der dörflichen Strukturen und sorgfältige Einordnung der Neubauten in die bestehenden Strukturen. Städtebaulich und architektonisch hochstehende und zeitgemässe Neubauten. Sorgfältige Gestaltung und Aufwertung der Freiflächen und Freiräume. Zweckmässige und gut gestaltete Erschliessung und Parkierung. Überprüfung der Baulinien.
Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember letzten Jahres einen entsprechenden Planungskredit über 81 900 Franken bewilligt. Nachdem dieser Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist, wurde der Auftrag dem Büro Steinmann Ingenieure und Planer AG, Brugg, erteilt. Da es sich um einen Sondernutzungsplan handelt, sind ein Mitwirkungsverfahren und eine öffentliche Auflage notwendig. (gk)