Fislisbach - Mahngebühren im Steuerwesen

Fr, 25. Jun. 2021

Gemäss Entscheid des Grossen Rats des Kantons Aargau sind für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 2019 Gebühren in Rechnung zu stellen. Für die Steuererklärung 2020 (Abgabefrist bis 31. März 2021) und Bezahlung der Steuern 2021 (Fälligkeit 31. Oktober 2021) müssen folgende Mahngebühren fakturiert werden: Erste Mahnung Steuererklärung 35 Fr., zweite Mahnung Steuererklärung 50 Fr., Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) 35 Fr., Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) 100 Franken. (gk)

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